Beratungshilfeschein - Anwalt macht nichts - Wie kann man den Anwalt wechseln?

4 Antworten

Danke für die Antwort.

Das Problem ist das Person b nicht mit Person a redet und das Person b alles nur übern Anwalt macht und machen will.Der Anwalt von Person a, will aber nicht das Person a die Vereinbarung macht, ich denke es ist sinnvoller die Vereinbarung zu machen um weitere Kosten zu sparen, sollte auch im Interesse der Person b sein die ja alles selber zahlen darf.Auch bräuchte der Anwalt die Vereinbarung nur zum Gericht schicken und gut ist, damit wäre das Verfahren zu Ende.

blumenkanne  14.11.2015, 09:41

für eine solche vereinbarung braucht es keinen anwalt und kein gericht. der anwalt kostet nur sinnloses geld. das gericht lacht über eine solche vereinbarung und wird es abweisen. was sollen die mit der vereinbarung machen? wenn die eltern vereinbaren das das kind wechselt ist das völlig in ordnung und die vereinbarung gilt bis einer der eltern das anders will oder das kind.

ein anwalt wird also garnichts machen, da es nichts zu tun gibt. er könnte als mediator fungieren um die vereinbarung zu begleiten, aber das kann jeder mediator im jugendamt kostengünstiger. was also soll denn überhaupt geklärt werden. momentan klingt es danach, als will garkeiner dieses kind haben.

Bei dem Text mit a und b und c kommt man ziemlich durcheinander. Aber allgemein kann man den Anwalt wechseln. Und wenn der Anwalt wirklich so drauf ist, dass er so ziemlich nix macht, dann würde ich mich sogar beschweren. LG

Für eine Sache gibt es nur einen Beratungsschein, wenn der Anwalt schon tätig geworden ist, ist der verbraucht .... (auch wenn Dir persönlich die Leistung nicht gefällt) - einen anderen Anwalt kannst Du beauftragen, musst ihn dann aber auch selbst bezahlen ...

ob ein anderer Anwalt etwas anderes gemacht hätte, weiß von uns keiner - dazu ist der Sachverhalt zu konfus ...

Beschwerde bei der Anwaltskammer - kann man machen .. ob es irgendwas bringt oder zu einem anderen Ergebnis führt, bleibt abzuwarten ...

Vielleicht sollten a und b sich einfach mal versuchen sich gütlich zu einigen, auch zum Wohle des Kindes ...

die ganze geschichte klingt nach ganz großen schwachsinn. in der regel geht der elternteil, der das kind zu sich holen will, zum familiengericht und stellt einen antrag. das kann er kostenfrei beim rechtspfleger gemacht. dann wird verhandelt.

haben eltern das gemeinsame abr, dann kann das kind doch einfach einbehalten, umgemeldet werden und dem anderen elternteil umgangrecht eingeräumt werden.

was aber bringt es person a ein kind zu sich zu holen und dann zwei bei sich zu haben, wenn es mit einem schon so überfordert ist, dass das jugendamt schon im boot sitzt. viel logischer wäre doch, das kind das noch bei person a wohnt, wechselt ebenfalls zu person b und person a bekommt ab und zu umgang betreut. in diese richtung würde ich als person b jedenfalls arbeiten und in die richtung wird es auch gehen. ein anwalt ist keine auskunft und kann nicht voraussagen wie ein verfahren ausgeht. aber eine person, die nicht fähig ist allein kinder zu erziehen, wird diese wohl nicht lange bei sich haben.

Teddyffm 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 17:59

Person b ist Alkoholiger.

Leider ist das kein Schwachsinn, von daher verzichte ich auf deine Antworten.

Und richtig lesen solltest du auch mal.

PERSON B WILL DIE KINDER NICHT, DER GEHT LIEBER SAUFEN, DIE KINDER SOLLEN NUR NACH PERSON B WEIL DIE FRAU VON PERSON B ES WILL WEIL SIE KEINE BEKOMMEN KANN.

Bei Person a Leben 2 Kinder und Person a möchte das das Kind bei Person b wohnt und Person a nur besucht und übernachtet am wie wenn es das Kind will.

blumenkanne  14.11.2015, 09:35
@Teddyffm

aha, also sind beide eltern zu nichts zu gebrauchen. es ist wohl nicht so, dass b ein alkoholiker ist. sondern das nur deine idee ist. es ist a), also du die eine familienhilfe hat und vom jugendamt betreut wird alsl letzte chance, bevor alle kinder woanders hinkommen.

du schreibst also unglaublichen schwachsinn. das jugendamt wird das nicht befürworten, da du schon mit zwei kindern überlastet bist, wie du schreibst.

dann weiter: b will nicht das das kind bei a lebt. a will nicht das das kind bei b lebt - so wie du es beschreibst will garkeiner das kind und a will es nur in betreuung sehen paar stunden im monat - also garkein umgang für kinder und b ist alki der soll es behalten? so eine sache wird vom gericht einfach nur abgewiesen. kein wunder das dein anwalt sich nicht bewegt - du hast noch immer nicht geäußert wozu du überhaupt einen anwalt brauchst un dwas der machen soll.