Reisepass für kind. Benötigt man Erlaubnis von BEIDEN Erziehungsberechtigten?
Hallo,
ich wollte für mein Kind (14) einen Reisepass beantragen. Das Problem ist, dass ich alleinerziehend bin und leider keinen Kontakt zur Zeit mit dem Vater habe, ich aber im Ausland mit meinem Kind Urlaub machen wollte. Somit meine Frage: kann man einen Reisepass auch ohne Zustimmung des 2. Erziehungsberechetigten einen Reisepass beantragen. (Denn ich habe leider noch nicht das alleinige Sorgerecht).
LG
4 Antworten
ausweisdokument beantragt der elternteil bei dem das kind gemeldet ist. eine einwilligung oder unterschrift des anderen elternteils ist nicht notwendig. es wird zu den dingen des täglichen lebens gezählt und der elternteil bei dem das kind gemeldet ist hat die alleinige alltagssorge.
bei einem auslandsurlaub ist der vater zu informieren. immer notwendiger wird es dieser tage papiere mit einwilligung des vaters dabei zu haben. sonst endet der urlaub immer öfter am flughafen oder an der grenze während der ausreise.
Eltern, die dauernd getrennt leben oder geschieden sind:
Obwohl
seit der Änderung des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 die gemeinsame
elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung grundsätzlich beiden
Elternteilen obliegt, kann die Ausstellung eines Ausweisdokumentes für
unverheiratete Minderjährige ausschließlich von dem Elternteil beantragt
werden, der die „Alltagssorge“ (siehe Rechtliche Grundlagen) für das
Kind ausübt, da dies ein „Geschäft des täglichen Lebens“ darstellt.
Die Ausweisbehörde orientiert sich in erster Linie an den im Melderegister gespeicherten Informationen zu den Antragstellern.
Antragsberechtigt
ist somit der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich – mit
Zustimmung des anderen Elternteils – aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt
des Kindes wird bei dem Elternteil unterstellt, wo das Kind mit
Hauptwohnung amtlich gemeldet ist.
(Quelle München.de)
Frag doch einfach mal bei dir im Meldeamt nach.
sie braucht auch eine schriftliche einwilligung am besten mit passkopie. ohne die bekommt sie das kind nicht außer landes. oder wird im ausland an der ausreise gehindert. auch das kann passieren.
Wobei du dem Vater bei gemeinsamen Sorgerecht eine Reise ins Ausland meines Wissens nach mitteilen musst. Europa ist glaube ich nicht so wichtig, aber weiter weg schon.
nein ....
Den Pass kannst du auch ohne ihn machen.
Nur beim ausreisen kommt es drauf an was für einen Nachnamen das Kind trägt. Meine Tochter hat den Nachnamen ihres Vaters und ich habe eine schriftliche Erlaubnis von ihm gebraucht zum ausreisen den ich am Flughafen vorzeigen musste
Ich habe schon xfach Kinder mit genommen, die nicht zu meiner Familie gehörten.
Ich bin noch NIE nach einer Erlaubnis gefragt worden.
Komisch.also ich 2013 mit meiner nach Türkei geflogen bin und ich dann durch das gate gehen musste hat mich der Polizist am Schalter gefragt ob es meine Tochter sei und ich eine schriftliche Bestätigung vom Kindsvater hätte. Auch die im Rathaus meinte ich sollte mir eine schriftliche Bestätigung vom Vater geben lassen da die kleine den Nachnamen des Vaters trägt und es evtl nicht zu Probleme kommen sollte.
das ist nicht komisch, das ist immer öfter angeraten. die meisten reisen enden sonst direkt am gate und man wird zurück aus dem transit entfernt. bis der vater durch fax seines ausweises, anerkennung etc die einwilligung gibt, ist der flieger meist weg.
Ich habe mir damals meine Kinder mit in meinen Reispass eintragen lassen. Ich weiß aber nicht ob das noch geht.
Da haben sie dann gesehen das es meine waren.
Meine Töchter haben auch einen anderen Nachnamen als ich , aber so ein Dokument habe ich nie gebraucht. Ist vielleicht auch Flughafen, Land oder Personal abhängig.
Also erstens mal hier:
http://familienrechtsblog.de/zustimmung-zu-einer-urlaubsreise-bei-gemeinsamer-elterlichen-sorge/
Zweitens musste ich ,laut Gericht, meinen Ex mann von unserem Urlaub in Tunesien in Kenntnis setzten.