Gerichtsauflagen nicht erfüllt-was nun?
Person X hat vom Gericht eine Therapie zur Auflage auferlegt bekommen. Er solle sich alle 6 Monate beim Gericht melden mit Nachweisen dass er sich in psychologische Behandlung begeben. Das hat er nicht getan. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt. Was kann der Person drohen? (Es ging damals um Körperverletzung)
5 Antworten
Die Staatsanwaltschaft / das Gericht hat von einem Verfahren abgesehen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Das nennt man auch Therapie statt Strafe. Das wird gern auch mal bei minderschweren Sucht-Delikten gemacht.
Wenn Person X also gegen die Auflagen und die Meldepflicht verstoßen hat, wird die Staatsanwaltschaft die Sache erneut verfolgen. Da Person X ja nichts zur Wiedergutmachung beigetragen hat , nicht einsichtsfähig ist und offenbar keine Reue zeigt, wird ihn die volle Härte des Gesetzes treffen. Ein Aussetzen zur Bewährung wird es nicht geben.
Eine entsprechend härtere Strafe. War die Therapie eine Bewährungsauflage? Dann wird die Bewährung zurückgezogen.
Hallo Arada1986,
sofern eine Bewährung vorläge, was offensichtlich nicht der Fall ist, würde diese mit ziemlicher Sicherheit widerrufen werden oder dessen weiterer Bestand wäre mindestens arg gefährdet.
Der Beklagte wird jedenfalls große Probleme haben, dem Richter so darzulegen, aus welchem Grund er den Nachweis aufgehört hat zu führen, dass der Richter nicht mit einer besonders schweren Strafe urteilt. Sofern der Beklagte nicht nur die Pflicht, den Nachweis gegenüber dem Gericht nicht mehr zu führen, sondern weiterhin die Pflicht, die psychologische Behandlung weiter in Anspruch zu nehmen, missachtet hat, ist es nahezu unmöglich, nicht mit einer besonders erschwerten Strafe aus dem Verfahren her vorzugehen.
Es ist allerhöchste Zeit, Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, sofern dies nicht bereits geschehen.
In der Hoffnung, bei diesem Fall behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
Ich nehme an, du hast vergessen zu erwähnen, das Person X auf Bewährung ist. Nun wird diese Bewährungstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt. Das sollte Person X aber auch schon vorher (vor Begehen der Körperverletzungsstraftat) bewußt gewesen sein.
Dann hat Person X richtig schlechte Karten, denn das Gericht hätte die Erfüllung der Auflagen evt. als strafmildernd gewertet. Nun aber, wird das Gericht, da Person X ja bereits die Auflagen mißachtete, eine weitaus höhere Strafe anstreben. Volltreffer gelandet, würde ich sagen zu Person X.
Wird in eine Haftstrafe umgewandelt...
Keine Bewährung. Es war eine Auflage als Urteil.