Gerichts Auflagen nicht erfüllt?
Ich müsste eine Langzeittherapie machen, habs da nicht geschafft und nach 3 Monaten abbrechen müssen. Die auflage war nicht gegen Ärtzlichen Rat gehen zu dürfen, sonst droht mir 4 Wochen Freiheitsentzug. Nun die Frage, bleibt die Auflage immer noch dad ich eine Thetapie machen soll oder bleibt mir diese dann erspart und man das ganze in Sozialstunden umwandeln kann?
4 Antworten
damit dürfte in Kürze der Haftantritt bevorstehen. du bekommst eine Einladung wann du in der JVA erscheinen darfst.
steht im Urteil und das war dir bewusst
Ich glaube nicht, dass man da "verhandeln" kann, nach dem Motto: halbe Therapie halbe Strafe.
Die StA wird informiert und dann erfolgt die Einladung.
Sicher kommt die jetzt zum Tragen, pack schon mal.
Du bist nicht bei Wünsch-dir-was, du hast eine Auflage gehabt und sie nicht erfüllt, also entweder ziehst du die Therapie endlich durch oder du kommst in den Knast, die beiden Möglichkeiten bleiben dir.