Mit Schweizer VPN darf ich doch legal streamen (also bezahlte Filme kostenlos schauen). ?
Oder muss ich in der Schweiz sein, um das legal machen zu können.
4 Antworten
Zumindest demnach:
https://www.pc-magazin.de/ratgeber/landersperre-umgehen-legal-erlaubt-3196308-15191.html
ist es nicht illegal, Filme, die nicht in D, aber in der Schweiz zur Verfügung stehen, mittels VPN auch in D zu schauen. Was Du jetzt mit "bezahlte Filme kostenlos schauen" meinst, erschließt sich mir nicht. Entweder hast Du sie bezahlt, dann sind sie nicht kostenlos. Oder sie sind kostenlos, dann musst Du sie nicht bezahlen.
Er meint illegale Streamingwebseiten. In der Schweiz ist das Downloaden und Streamen von sowas nicht illegal wie in D.
Nein, natürlich ist das nicht legal. Du befindest dich trotzdem in Deutschland und eine VPN ist wohlgemerkt auch zurückverfolgbar.
Entsprechende Bundeseinrichtungen? Keine Ahnung wer sowas macht.
Die Staatsanwaltschaft zum Beispiel? Wenn du dich bei einem VPN "einloggst", dann wird das dort registriert. Auch, welche IP-Adresse du zugeteilt bekommst! Das lässt sich alles zurückverfolgen!
Ich weiß, deswegen sagte ich es auch. :D
Wenn man Pech hat, hilft der VPN Dienst auch noch beim zurückverfolgen. ^^
Die geben sich nicht so viel Mühe für so was 😂😂😂😂
Tja, das ist der typische Aberglaube der Deutschen.
I. EinführungNach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingren-zen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden. [...] Es geht in diesem Zusammenhang in der Regel insbesondere um die folgenden Log-Dateien: [...] Log-Dateien User-Authentisierung bei di-versen Servern, Protokolldaten zu User-Sessions, Log-Dateien für Einwahlverbindungen VPN/WLAN/edu-roam etc., NetFlow-Dateien, Proxy-Logs, Web-Services, Firewall-Logs, Router-Logs, Datenbank-Logs, Security-Logs [...] Daten, die nur zu Abrechnungs-zwecken gespeichert werden, sind dagegen nicht Teil der folgenden Ausführungen.
Bei den gespeicherten Log-Dateien handelt es sich um personenbezogene Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG. Verkehrsdaten sind danach Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdiens-tes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Hier werden vor allem IP-Adressen gespeichert, die einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden können. Eine da-rüber hinaus gehende Speicherung von Inhaltsdaten wird dagegen von den Hochschulen zumeist nicht vor-genommen.
Ich weiß ja nicht was er vor hatte, aber scheinbar hat er sein Ziel, gebannt zu werden, erreicht.
Hoffentlich macht er so weiter und landet irgendwann da, wo er hingehört...
Erstens ist ein VPN kein Web-Service. Du hättest Proxy-Logs markieren müssen, um richtig zu liegen. Zweitens steht dort "darf der Diensteanbieter" und nicht "muss der Diensteanbieter".
Du zitierst hier einen DFN-Infobrief. DFN ist das Deutsche Forschungs-Netz. Dieses dient der Vernetzung von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. der Zweite Absatz Deines Zitate gibt keine Rechtsgrundlage wieder, sondern eine Erläuterung des Begriffs "personenbezogene Daten". Insbesondere der letzte Satz passt hier nicht in den Zusammenhang.
Leider weißt du nicht mehr auf welchen Kommentar ich mich bezogen habe...
Der Steffen, hatte noch ganz andere Kommentare zu weiteren Themen fernab von VPN gestellt unter anderem, dass Niemand seine echte Identität über Gutefrage herausfinden könnte.
Diese Antworten wurden allerdings (leider) vom GF-Team gelöscht.
Hm, sehr unglücklich, wenn der Bezug durch Löschen von Kommentaren verloren geht.
Zum Glück trifft es eher. Gutefrage.net braucht keine Hasserfüllten u. Beleidigende Kommentare
Gut kopiert, denkst du ich les mir so ne scheiße durch?
wow ein tag juckt mich net wenn ich eh 3 acc hab
Nicht immer, wenn keine Protokolle vor liegen.
Nein, selbstverständlich nicht. Ob es aufliegt liegt daran, wie die Server des VPNs aufgestellt sind, und ob der VPN Logs sammelt.
Wer sollte das tun?