Gerichtliches Mahnverfahren hinauszögern?
Hallo, was gibt es für Möglichkeiten ein gerichtliches Mahnverfahren (möglichst vor der Beantragung) zu verhindern? Ich suche nach einem einfachen und doch cleveren Trick, das eine Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen benötigt, wobei kein Antrag der Gegenseite eingereicht werden kann. Es dauert nur noch knapp 2 Wochen, und dann sind die Forderungen verjährt. Allerdings nicht, wenn vorher ein Mahnverfahren beantragt wird. Unabhängig davon ob Jurist oder nicht, nehme ich jeden Rat mit Freuden entgegen.
5 Antworten
Hallo, was gibt es für Möglichkeiten ein gerichtliches Mahnverfahren (möglichst vor der Beantragung) zu verhindern?
Ja.
- Schulden bezahlen
- Ratenzahlung vereinbaren (... vermutlich hast Du es Dir aber schon verscherzt)
.
Verhindern kannst Du das nicht, außer Du zahlst oder hast für Deinen Gläubiger gute Argumente, dass er Dir (noch einmal) vertraut.
Bisher hast Du sein Vertrauen ganz offensichtlich nicht gerechtfertigt.
Ich suche nach einem einfachen und doch cleveren Trick.......
Der Trick ist ganz einfach: Umgehend die offenen Forderungen bezahlen - nur so kannst du die Folgen verhindern.
Im Übrigen: Ein Schreiben reicht schon, um die Verjährung nach hinten zu verschieben. Dabei ist es unerheblich, ob es tatsächlich zugestellt wurde oder nicht. Es nützt dir also gar nichts, hier mit illegalen Mitteln zu agieren.
Es dauert nur noch knapp 2 Wochen, und dann sind die Forderungen verjährt.
Das weiss dein Glaeubiger auch und genau aus dem Grund wird er den Mahnbescheid noch im laufenden Jahr beantragen. Daran wird er sich kaum hindern lassen.
Es dauert nur noch knapp 2 Wochen, und dann sind die Forderungen verjährt. Allerdings nicht, wenn vorher ein Mahnverfahren beantragt wird.
Du kannst genau das nicht verhindern, es gibt keine Möglichkeit dagegen. Was meinst du wohl warum die Post um diese Jahreszeit massenaft gelbe Briefumschläge zustellt?
So einen "Trick" gibt es nicht. Wäre ja noch schöner, wenn man so einfach eine Verjährung herbeiführen könnte. Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids kann jederzeit gestellt werden.