gerichtliches Kontaktverbot
Habe zum Vater meines Kindes Kontaktverbot; er wiederum auch zu mir. Das ganze kam von ihm aus, als er erfuhr, dass ich schwanger bin. Jetzt wollte ich mal fragen, ob sowas ein Leben lang gilt?! Ich mache mir immer mal wieder Gedanken darum... ich selbst will keinen Kontakt zu ihm, aber was ist, wenn mein Sohn das mal will und ich ihn von ihm aus kontaktieren soll (falls das überhaupt der Fall sein wird...)?
6 Antworten
Für deinen Sohn gilt etwas anderes als für dich.Ein Kontaktverbot kann befristet sein, steht im Urteil. Oder man kann ein neues Urteil verlangen wenn sich die Situation geändert hat.
Hi...ich weiß leide rnicht wie lange ein Kontaktverbot gilt, aber was die Vater-Kind-Kontakt- Problematik angeht: du kannst in diesem Fall das Jugendamt um Hlfe bitten, die organisieren dann z.B. Treffen und begleiten diese auch, wenn das gewünscht ist!
Ja...auch für diesen Fall kannst du dich an das Jugendamt wenden, die können auch den Kontakt zu ihm aufnehmen, wenn dein Kind alt genug ist, kann es auch selber dahin gehen, wenn es soweit ist!
Das ist normalerweise in erster Instanz auf 3-6 Monate beschränkt.
wende dich da an das jugendamt, vielleicht denkt er ja dass er sich so vor den unterhalt drücken kann?!?
Ne mit dem Unterhalt hat es nichts zu tun... er zahlt seitdem mein Kind auf der Welt ist. Er will schlicht und ergreifend nichts von uns wissen ;)
hm, frage einfach beim jugendamt nach ich glaub wenn dein kind den kontakt zu ihm möchte ann er diesen nicht einfach verwehren, aber ich kenn mich da nicht wirklich aus
Ein Kontaktverbot ist in der Regel befristet. Steht denn nichts im Urteil/Beschluss?
Der Vater will kein Kontakt zu seinem Kind. Dazu wohnt er sowieso über 300km von uns entfernt.. er hat seit der Schwangerschaft kein Wort mehr mit mir gewechselt. Ich meinte nur den Fall, dass es ja sein könnte, dass das Kind selbst den Vater mal kennen lernen möchte... und wie ich das dank Kontaktverbot veranlassen soll...