Kontaktverbot gegenüber Dritten (nicht verwandten oder verschwägerten)

4 Antworten

Hallo,

eindeutige Antwort: Nein, du kannst es nicht verbieten. Während seiner Umgangszeit hat der Vater die volle Verantwortung für sein Kind, er kann bestimmen mit wem es Kontakt hat und mit wem nicht. Wenn er der Ansicht ist das ist OK, dann ist das so. Du hast keinerlei Handhabe es zu verbieten.

Ich kann deinen Ärger über sein Verhalten sehr gut nachvollziehen, wahrscheinlich freut es ihn wenn du dich darüber aufregst und er möchte dir wehtun. Du solltest aber da drüber stehen, denn ändern kannst du es nicht. Dein Kind wird älter und schon bald kann es Papi sagen wo es hin möchte und wo nicht.

Wenn du stichhältige Beweise für eine üble Nachrede dieser Person in Bezug auf dich hast, kannst du sie nur anzeigen wegen Beleidigung oder Verleumdung etc. Das ist aber mit viel Ärger und noch mehr bösem Blut verbunden. Spar dir deine Kraft lieber für schönere Dinge, verschwende sie nicht für Dinge die du nicht ändern kannst. Manchmal erledigen sich Dinge ganz von selbst...z.B. wenn der Vater die Freude daran verliert dich zu reizen weil du dich einfach nicht mehr aufregst.

Kinder sind schlau, die zeit ist auf deiner Seite.

Der Vater hat ein Recht darauf, dem Kind sein Leben zu zeigen.

Wenn da diese Bekannte dazugehört hast Du keine Chance das zu verhindern.

Während des Umgangs bestimmt alleine der Vater (dazu braucht er kein Sorgerecht!!!). mit wem das Kind Kontakt hat, was und wo und wie es spielt oder nicht, was es ist, wann es schläft und wo es sich aufhält.

Allenfalls gegenüber der Person kannst Du auf Unterlassung klagen, aber gegen den Vater hast Du keine Chance.

Der betreuende Elternteil (Du) hat keinen Einfluss / kein Mitspracherecht, wie, wo, mit wem zusammen... der umgangsberechtigte Elternteil (der Vater) die Besuche des Kindes gestaltet, wenn das Kindswohl dadurch nicht gefährdet ist...

Insofern wirst Du es nicht verhindern können, dass der Vater mit dieser Frau Kontakt hat, wenn das Kind dabei ist.

In dem Rahmen, das dein Kind ihren Vater besucht und dieser eine Frundin hat, kannst du dieser nicht verbieten bei den Besuchen nicht anwesend zu sein und ebenfalls kannst du den Vater dazu zwingen, dass sie in der Zeit sich von Vater und Kind fernhält.

Die angeführten Behauptungen mit der schlechten Nachrede reichen i.d.R. nicht so einfach für ein Kontaktverbot welches sich gerichtlich durchsetzen läßt, denn das Kindeswohl scheint nicht gefährdet zu sein (der Vater ist ja dabei).

Aber wie immer sind solche Sachen vor Gericht zu klären. Aber mit zunehmendem Alter wird dein Kind auch selbst eine Meinung bilden und Lügen von dritten erkennen können.

1Lory 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 13:23

Es ist ja nicht SEINE Freundin sondern nur eine ganz normale Freundin/Bekannte... der Vater ist auch wegen Drogendelikten vorbestraft wie ich aber erst später raus bekommen habe und es geht mir darum, dass ich mein Kind von solchen Sachen fern halten will... Dass der Vater nicht weiß was Recht und UNrecht ist hat sich über die vergangenen 5 Jahre gezeigt (diverse Anzeigen wegen stalking und dem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz bis hin zu gerichtlichen Verfügungen, dass er sich von mir fern zu halten hat... allerdings trotzdem seine Tochter holen darf, was auch ok ist solang sie keinen Schaden davon trägt. Bei dieser einen Person befürchte ich allerdings, dass sie da Schaden von nehmen kann und das möchte ich ehrlich gesagt nicht erst abwarten)...

bcords  11.03.2014, 17:42
@1Lory

So läuft das aber nicht hier in Deutschland, hier gilt noch immer die Unschuldsvermutung und solange du nicht beweisen kannst das der Kontakt schädlich ist, solange kannst du nichts tun.