Darf die Mutter meiner Freundin ein Kontaktverbot ausprechen ohne Grund?

13 Antworten

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Hallo Hannies2012,

das Gesetz besagt bezüglich Deiner folgendes:

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§ 1626 BGB - Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

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Das Gesetz besagt also ganz klar, dass die Mutter Deiner Freundin nicht einfach ein Kontaktverbot zu Dir erteilen darf, denn Deine Freundin hat  ein gesetzliches Recht, dass sie den Umgang mit Dir pflegen darf.

Da müssten schon ganz gravierende Gründe vorliegen, dass der Umgang mit Dir, als nicht förderlich anzusehen ist.

Zu der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen gehört es ja auf jeden fall dazu, dass man Freundschaften aufbaut und engere Kontakte zu gleichaltrigen sucht.

Praktisch gesehen kann sie sowieso kein Kontaktverbot durchsetzen. Die Mutter kann Dir zwar ein Hausverbot erteilen, aber sie kann nicht durchsetzen, dass Dich Deine Freundin nicht besuchen darf.

Schöne Grüße
TheGrow

Der Grund ist 'weil Mama das moechte'. Wer sollte sie denn davon abhalten? Die Polizei oder ein Gerichtsbeschluss?

Was du dagegen tun kannst? Sei brav und hoer, wenn deine Mutter dir was sagt. Wahrscheinlich liegt hier ein Vertrauensbruch vor, den du beheben solltest. Dann klappt es auch mit den Extrawuenschen.

Ja. Damit erübrigt sich die andere Frage.

Die Frage, die sich mir allerdings stellt ist, wieso jemand etwas ohne Grund tun sollte. Macht deine Mutter öfter etwas grundlos?

Ich vermute, sie hat einen Grund, will ihn dir nur nicht nennen - muss sie aber auch nicht.

Hannis2012 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 09:03

Nein nicht meine Mutter sondern ihre!

Suboptimierer  24.01.2017, 09:08
@Hannis2012

Das ändert nichts an der Aussage. Musst halt nur dich durch deine Freundin im Text ersetzen und deine Mutter durch ihre.

Ständig diese Fragen, was Eltern dürfen oder nicht dürfen....meinst Du, dafür gibt es Gesetze?

Natürlich darf eine Mutter ihrem Kind den Umgang mit anderen Kindern/Jugendlichen verbieten, wenn sie das für richtig hält - einen Grund wird es dafür schon geben; denk mal scharf darüber nach, dann müßte Dir eigentlich irgendwas einfallen, was ihr nicht gefällt.

Oder frag einfach Deine Freundin, sie wird ja wohl wissen, warum ihre Mutter den Kontakt mit Dir nicht will - und wenn sie es auch nicht weiß, dann sei mutig, geh hin, nimm ein paar Blümchen mit und frage höflich nach, was sie gegen Dich hat.

Ja,grundsätzlich darf die Mutter Deiner Freundin einen Freund verbieten.Allerdings tatsächlich nicht grundlos und auch nicht mit einem allgemeinen "Behüten". 

Wenn es Euch beiden sehr wichtig wäre,und auch mit der Vermittlung Deiner Eltern,oder der Großeltern Deiner Freundin ,kein Einlenken gibt,könntet Ihr das zuständige Jugendamt Eurer Stadt oder Eures Landkreises ansprechen.

Ihr müßt Euch aber im Klaren sein,das es zu einer Zerrüttung mit den Eltern kommen könnte..die auch längerfristig andauern könnte.Also gut überlegen,ob Ihr den Schritt gehen wollt.

Ich hoffe Du hast hier nichts verschwiegen,ansonsten ist meine Antwort nämlich wertlos. Liebe Grüße