Beief schreiben trotz kontakverbot?
Hallo
Ein freund von mir sitz in uhaft weil wir zusammen scheiße gebaut und haben ein verfahren am laufen.
Der Richter ließ ihn auf freiem fuß unter der Vorraussetzung das wir nicht zusammen abhängen dürfen wir bekamen kontaktverbot.
Trotzdem hingen wir zusammen ab, und er kam in uhaft
Jetzt meine frage darf ich ihm briefe schreiben trotz der kontakt verbot
5 Antworten
Hallo Anonymm21914,
vorab muss richtig gestellt werden, dass ein Häftling (ob nun Untersuchungshaft, Strafhaft oder Sicherungsverwahrung) Post erhalten darf.
Der Schriftverkehr zwischen einem Häftling und einem sozialen Kontakt darf nur dann angehalten oder untersagt werden, wenn
- durch den Schriftverkehr zu befürchten ist, dass die Sicherheit der Anstalt gefährdet ist,
- der Verdacht auf verbotene Inhalte besteht (Fluchtpläne, Stadtpläne, Drogen, kleine, scharfe Waffen/Gegenstände usw.),
- zu befürchten ist, dass der soziale Kontakt einen großen, schädlichen Einfluss auf den Häftling hat,
- eine Tätertrennung richterlich angeordnet wird. Hier soll verhindert werden, dass sich zwei Täterinnen/Täter über die begangene Straftat austauschen und somit etwas "in die Wege leiten".
Nun zu deiner Frage:
Darfst du deinem Freund, der sich in Untersuchungshaft befindet, trotz des Kontaktverbotes Briefe schreiben?
Um diese Frage zu beantworten, berücksichtige ich, dass das Kontaktverbot des Richters als Voraussetzung verhängt wurde. Das heißt:
Das Einhalten des Kontaktverbotes war die Voraussetzung dafür, dass dein Freund nicht in die Untersuchungshaft kommt. Dein Freund und du habt jedoch diese Voraussetzung, also das Kontaktverbot, nicht eingehalten, weshalb sich dein Freund nun in der Untersuchungshaft befindet.
Da die Voraussetzung also nicht eingehalten wurde und dein Freund sich nun deshalb als Strafe in der Untersuchungshaft befindet, sollte das Kontaktverbot nicht mehr gültig sein.
Du solltest demnach deinem Freund Briefe schreiben dürfen.
Doch um sicher zu gehen, empfehle ich, entweder bei der zuständigen JVA anzurufen und nachzufragen, oder bei dem zuständigen Gericht anrufen und dort nachfragen.
Vergesse bei dem Ganzen nicht, dass die Briefe, die du deinem Freund schreibst, von dem zuständigem Gericht kontrolliert und überprüft werden, da sich dein Freund in der Untersuchungshaft befindet. Das heißt, dass die Briefe, die du deinem Freund schreibst, von dem zuständigem Gericht (grob) gelesen werden. So kann es vorkommen, dass dein Freund deine Briefe erst nach ein paar Tagen, nach einer Woche oder sogar erst nach zwei Wochen erhält.
LG, Toxic38
Also ich würde es lassen aber jurist bin ich nicht. Kontaktverbot echt für mich soweit das man keinerlei Kontakt haben darf auch nicht über Briefe
Was ist jetzt bitte schön an dem Begriff "Kontaktverbot" misszuverstehen.
Kontaktverbot steht für keinen ! Kontakt haben - gleichgültig welcher Art.
Natürlich nicht
Glaube nicht