Gegenpartei antwortet nicht - Stillschweigende Zustimmung
Hallihallo meine bestesten
Mal eine Frage an die Juristen unter uns:
Ich habe je öfters Schriftverkehr mit Firmen wegen falscher Rechnungen etc.. Leider ist fällt die Segnung mit Auffassungsgabe und Handlungskompetenz bei vielen Mitarbeitern großer Unternehmen in der Regel nicht aufeinander. Oft werden Nachrichten von mir auch nicht, falsch oder nur zu minimalen Teilen beantwortet. Ich würde demzufolge gerne einen Passus in meine Nachrichten einbauen, der die Damen und Herren Geschäftspartner hier zu etwas mehr Sorgfalt zwingt.
Nunmehr werde ich weniger "Fordere Sie auf, ..." "Bitte Sie, ..." verwenden und stattdessen Fakten auftischen. Am Ende würde ich dann schreiben "Sollten Sie bis (14 tägige Frist) keinen Widerspruch formuliert haben gilt Ihre stillschweigende Zustimmung als erteilt".
Geht das so klar?
4 Antworten
Am Ende bist du eine einzelne Person gegen eine Firma. Geh mal davon aus das du bemerkt wirst wenn der Brief von einer Anwaltskanzlei kommt. Da bekommst du eher das Minimum an Höfflichkeit.
Ein derartiger Passus entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung, kannst Du Dir getrost sparen.
Ein gutes Beispiel dafür ist, daß vor einigen Jahren Firmen im Internet kostenpflichtig gemacht haben und von der stillschweigenden Zustimmung der Nutzer ausgegangen sind, wenn kein Widerspruch erfolgt. Vor Gericht sind die damit selbstverständlich voll vor die Wand gelaufen.
Das war vielleicht in der DDR so in einem Land vor unserer Zeit. Kommst Du auch von drüben?
Es ist völlig egal was du darunter schreibst, kein Mensch ist gezwungen sich an von Dir gestellte Fristen zu halten. Das kannst du dir also sparen.
kein widerspruch = zustimmung
das stimmt. nennt sich konkludentes handeln.
das problem ist allerdings, dass du im zweifelsfalle nachweisen müsstest, dass der brief bei der betroffenen firma auch eingegangen ist. sprich, du müsstest die briefe per einschreiben oder pzu schicken. den wenn die firmen behaupten, dass sie die frist nicht einhalten konnten, da sie den brief nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben bist du in der nachweispflicht.