Gegenpartei antwortet nicht - Stillschweigende Zustimmung

4 Antworten

Am Ende bist du eine einzelne Person gegen eine Firma. Geh mal davon aus das du bemerkt wirst wenn der Brief von einer Anwaltskanzlei kommt. Da bekommst du eher das Minimum an Höfflichkeit.

Ein derartiger Passus entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung, kannst Du Dir getrost sparen.

Ein gutes Beispiel dafür ist, daß vor einigen Jahren Firmen im Internet kostenpflichtig gemacht haben und von der stillschweigenden Zustimmung der Nutzer ausgegangen sind, wenn kein Widerspruch erfolgt. Vor Gericht sind die damit selbstverständlich voll vor die Wand gelaufen.

endzeitkavaller 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 16:34

Das war vielleicht in der DDR so in einem Land vor unserer Zeit. Kommst Du auch von drüben?

Es ist völlig egal was du darunter schreibst, kein Mensch ist gezwungen sich an von Dir gestellte Fristen zu halten. Das kannst du dir also sparen.

kein widerspruch = zustimmung

das stimmt. nennt sich konkludentes handeln.

das problem ist allerdings, dass du im zweifelsfalle nachweisen müsstest, dass der brief bei der betroffenen firma auch eingegangen ist. sprich, du müsstest die briefe per einschreiben oder pzu schicken. den wenn die firmen behaupten, dass sie die frist nicht einhalten konnten, da sie den brief nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben bist du in der nachweispflicht.