Gericht zustellung erhalten?
Wenn man vom Gericht die Scheidungsunterlagen erhält aber auf der alten Adresse von den Eltern und die nehmen es an. Dem Ehepartner der die Scheidung eingereicht hat war nur diese Anschrift bekannt da sie da zum Zeitpunkt der Scheidung auch Wohnhaft war er hat um einen neue Gebittet Schriftlich falls die vorhanden ist der andere Ehepartner hat sich geweigert.
Die Eltern haben sich auch geweigert eine neue zu Nennen beim Gericht.
Ist die Zustellung rechtskräftig wenn der Ehepartner bezeugen kann das alles mögliche getan hat um die Anschrift zubekommen. Man kann ja nicht jedes Bürgeramt in Deutschland fragen ?
3 Antworten
Du hast doch sicher einen Scheidungsanwalt. Der hat mehr Möglichkeiten als du, die Adresse deines Ehepartners zu erhalten. Du bekommst beim Einwohnermeldeamt fast nie eine Auskunft (Datenschutz).
Aber es ist davon auszugehen, dass die Gerichtspost sicher an deinen Partner von den Eltern weiter geleitet wird. Vielleicht hat deine Partnerin Angst vor dir und möchte deshalb nicht, dass du ihre Anschrift kennst?
Aber wie gesagt: Frag einfach deinen Anwalt. Dann bist du mit einer richtigen Auskunft auf der sicheren Seite.
Man muss auch nicht in jedes Amt gehen, sondern nur in das, wo sie gemeldet war. Gegen Gebühr kann man dann erfahren wie die neue Adresse ist.
Eine einfache Auskunft [5] über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften ( § 44 BMG) sowie bedingt auch Geburtsdaten einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten.
? Du weißt doch die alte Adresse. Das ist die Stadt wo sie gewohnt hat und dort zum Amt muss man. Geht auch schriftlich. Und die sagen einem dann wohin sie sich abgemeldet hat.
Hallo,
Darf ich Sie fragen:
Haben Sie denn eine Einwohnermeldeamtsanfrage getätigt?
Mit freundlichen Grüßen
Wennan die Stadt aber nicht kennt wirds schwierig