Kann ich mich von Bruder oder Schwester "scheiden" lassen?
Also ich habe einen Bruder/Schwester (ist ja egal) die ich auf den tod nicht ausstehen kann und obwohl wir noch zusammen wohnen (bin 18) würde ich mich gesetzlich gerne von ihr entfernen und sie als Schwester streichen lassen.Ich bin mir durchaus im klaren das das was endgülitges werde aber ich möchte mit dieser person niederer intelligenz einfach nichts mehr zu tun haben, da sie mir Moralisch , Persöhnlich und Politisch den feind darstellt (mag extrem klingen aber es ist nun mal so) Damit ich mit dieser person nicht mehr in irgend einer weise in verbindung gebracht werden möchte würde ich mich gerne von ihr "scheiden" lassen.(ich weiß nicht ob scheiden der richtige begriff ist da wir ja nicht miteinander verwandt sind aber ich meine wie z.b das ich in papieren angeben muss das diese person eine/r meiner geschwister ist). Kurz gesagt: Kann ich mich von Bruder oder Schwester "scheiden" lassen?
14 Antworten
Sich von der Familie distanzieren!
weggehen und weggehen sind nicht das gleiche.
Es gibt eine Flucht, weil man nicht mehr kann, so wie es ist. In dem Moment ist es ein Stück Selbstschutz, dann müßte man vielleicht aus der Distanz heraus beurteilen, was das Beste ist. Du musst nicht wirklich angeben, ob sie oder er mit dir verwandt sind.
NEIN, werd erwachsen und lerne mit ihr zu leben. Wie kann man sich mit 18 so kindisch aufführen...?!
Schwache Frage, schwache Menschen, schwache Antwort. Irgendwann muss man sich doch arrangieren können.
Nein, bei manchen Zeitgenossen ist das einfach nicht möglich.
Da hilft nur aus-dem-Weg-gehen.....
Auch eine Art Arrangement. Das ist doch ok. Manchmal muss man sich eben einigen, dass man sich nicht einigen kann
Du kannst jeden Kontakt vermeiden,in eine andere Stadt ziehen usw.
Rechtlich hast Du immer noch Bruder oder Schwester.
Also zuerst mal hallo :D Ich hoffe, ich kann dir damit helfen: Soweit ich weiß, kann man nichts daran ändern, dass du mit dieser Person verwandt bist. Allerdings könntest du eine Unterlassung beantragen, worauf sich dein/e Bruder/Schwester dir nicht mehr nähern darf, dich nicht anrufen darf & Co. Dafür musst du im Gericht nachfragen. Ich weiß nicht, ob man das so einfach machen kann, aber einen Versuch wäre es wert. Ich hab auch ein/e Verwandte/n, den/die ich auf den Tod ausstehen kann und kann dich nur zu gut verstehen. Wenn das funktioniert, lass es mich wissen, damit ich das auch einmal machen kann !! Lg, Geli ;)
Nein, das ist nicht möglich.
Das bringt eigentlich auch nichts. Die rechtliche Pflichten oder Rechte gegenüber Geschwistern sind sehr gering.
Mit ihnen in Kontakt kommst du eigentlich nur, wenn es um Elternunterhalt oder Erbschaft geht. Ansonsten wüsste ich jetzt nichts.
Wenn du also keinen Kontakt möchtest, musst du keinen haben.
schwache Antwort.....