Was bedeutet "grob unbillig" in der Juristensprache?
Vielleicht kann mir das ja jemand erklären. ich habs jetzt schon oft gelesen, aber richtig kann ich damit nichts anfangen. Ich weiss es hat was mit dem Versorgungsausgleich zu tun. Gibt es das auch bei einer Zugewinngemeinschaft? Und was bedeutet das eigentlich?
Danke für jede Antwort schon jetzt :)
7 Antworten
Grobe Unbilligkeit - Was darunter zu verstehen ist Ein Unterhaltsanspruch wird dann als unbillig bezeichnet, wenn er aus bestimmten Gründen ungerecht oder unangemessen erscheint. Das bedeutet, dass die Zahlung dem Verpflichteten aus diesen Gründen nicht zugemutet werden kann. Wer eine Unterhaltsforderung abweisen möchte, muss die Unbilligkeit des Anspruchs beweisen können.
Kurze Ehedauer: War die geschiedene Ehe nur von kurzer Dauer (drei Jahre oder kürzer), kann vom Unterhaltsverpflichteten nicht erwartet werden, den ehemaligen Partner auf unabsehbare Zeit finanziell zu unterstützen.
Vorsätzliches Vergehen: Z. B. Betrug in dem Sinne, dass vom Unterhaltsberechtigten eigenes Einkommen oder Vermögen verschwiegen wurde. Auch der Versuch, den Partner durch üble Nachrede oder Verleumdung beruflich zu ruinieren, kann als ein solches Vergehen betrachtet werden. Allerdings wäre das ebenfalls ein Hinwegsetzen über die Vermögensinteressen des Unterhaltsschuldenden....etc., etc.
http://www.123recht.net/article.asp?a=775&p=3&ccheck=1
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LG
mulle
...danke, ist aber, wie Du siehst nicht auf meinem Mist gewachsen.
Schau in den Link
LG zu Dir
mulle
Ein Unterhaltsanspruch wird dann als unbillig bezeichnet, wenn er aus bestimmten Gründen ungerecht oder unangemessen erscheint. Das bedeutet, dass die Zahlung dem Verpflichteten aus diesen Gründen nicht zugemutet werden kann. Wer eine Unterhaltsforderung abweisen möchte, muss die Unbilligkeit des Anspruchs beweisen können.
Der Begriff hat eigentlich nix mit Scheidung zu tun ;-)
"Unbillig" meint ungerecht, nicht zumutbar und grob unbillig ist nur eine Steigerung
Oder unjuristisch: kann doch nicht sein, was eigentlich nicht sein dürfte ;-)
Das hat nichts speziell mit Familienrecht zu tun sondern bedeutet nichts anderes als der Wortsinn, ist also nichts spezifisch juristisches: Es heißt sowas wie "grob unfair".
Ist eben ein älterer Begriff aus der "guten alten Zeit", in der es noch keine Angliszismen gab... ;-)
Richter handeln nach billigem Ermessen; das ist so etwas wie ein Gerechtigkeitsmaßstab. dabei ist "billig" nicht als Gegensatz von teuer zu sehen, sondern ob es zu billigen, das heißt hinzunehmen ist.
Nein, generell handeln Richter nicht nach billigem Ermessen, sondern nur dann, wenn das Gesetz dieses ausdrücklich vorsieht.
Ansonsten handeln sie nach dem Gesetz auf Grundlage des Sachverhalts, der sich aus der Verhandlung ergeben hat.
Na ja, was denn sonst? Wie lang soll denn das hier werden? Es geht um billiges Ermessen, nicht um Gestzesauslegung!
Wow, das ist ja wirklich super erklärrt. Ok, nun weiß ich bescheid.. vielen Dank :)