Was bedeutet "grob unbillig" in der Juristensprache?

7 Antworten

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Grobe Unbilligkeit - Was darunter zu verstehen ist Ein Unterhaltsanspruch wird dann als unbillig bezeichnet, wenn er aus bestimmten Gründen ungerecht oder unangemessen erscheint. Das bedeutet, dass die Zahlung dem Verpflichteten aus diesen Gründen nicht zugemutet werden kann. Wer eine Unterhaltsforderung abweisen möchte, muss die Unbilligkeit des Anspruchs beweisen können.

Kurze Ehedauer: War die geschiedene Ehe nur von kurzer Dauer (drei Jahre oder kürzer), kann vom Unterhaltsverpflichteten nicht erwartet werden, den ehemaligen Partner auf unabsehbare Zeit finanziell zu unterstützen.

Vorsätzliches Vergehen: Z. B. Betrug in dem Sinne, dass vom Unterhaltsberechtigten eigenes Einkommen oder Vermögen verschwiegen wurde. Auch der Versuch, den Partner durch üble Nachrede oder Verleumdung beruflich zu ruinieren, kann als ein solches Vergehen betrachtet werden. Allerdings wäre das ebenfalls ein Hinwegsetzen über die Vermögensinteressen des Unterhaltsschuldenden....etc., etc.

http://www.123recht.net/article.asp?a=775&p=3&ccheck=1

Schaue bitte einfach einmal in diesen Link.

LG

mulle

katjou 
Beitragsersteller
 07.05.2010, 08:53

Wow, das ist ja wirklich super erklärrt. Ok, nun weiß ich bescheid.. vielen Dank :)

mullemaeuschen  08.05.2010, 06:56
@katjou

...danke, ist aber, wie Du siehst nicht auf meinem Mist gewachsen.

Schau in den Link

LG zu Dir

mulle

Ein Unterhaltsanspruch wird dann als unbillig bezeichnet, wenn er aus bestimmten Gründen ungerecht oder unangemessen erscheint. Das bedeutet, dass die Zahlung dem Verpflichteten aus diesen Gründen nicht zugemutet werden kann. Wer eine Unterhaltsforderung abweisen möchte, muss die Unbilligkeit des Anspruchs beweisen können.

Der Begriff hat eigentlich nix mit Scheidung zu tun ;-)

"Unbillig" meint ungerecht, nicht zumutbar und grob unbillig ist nur eine Steigerung

Oder unjuristisch: kann doch nicht sein, was eigentlich nicht sein dürfte ;-)

Das hat nichts speziell mit Familienrecht zu tun sondern bedeutet nichts anderes als der Wortsinn, ist also nichts spezifisch juristisches: Es heißt sowas wie "grob unfair".

Ist eben ein älterer Begriff aus der "guten alten Zeit", in der es noch keine Angliszismen gab... ;-)

Richter handeln nach billigem Ermessen; das ist so etwas wie ein Gerechtigkeitsmaßstab. dabei ist "billig" nicht als Gegensatz von teuer zu sehen, sondern ob es zu billigen, das heißt hinzunehmen ist.

GrafLukas  06.05.2010, 22:26

Nein, generell handeln Richter nicht nach billigem Ermessen, sondern nur dann, wenn das Gesetz dieses ausdrücklich vorsieht.

Ansonsten handeln sie nach dem Gesetz auf Grundlage des Sachverhalts, der sich aus der Verhandlung ergeben hat.

LonoMisa  06.05.2010, 22:31
@GrafLukas

Na ja, was denn sonst? Wie lang soll denn das hier werden? Es geht um billiges Ermessen, nicht um Gestzesauslegung!