Gerätevermietung bei Gemeinnützigen Verein erlaubt?

3 Antworten

Im Rahmen der Freigrenzen, die die Abgabenordnung für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einräumt, ist die Ausleihe von irgendetwas unschädlich.

Der Verein ist gut beraten, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eine untergeordnete Rolle bei dessen Finanzen spielt.

Fie Finanzen des Vereins gliedern sich in folgende 4 Bereiche

  • ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Günter

ich arbeite bei einem e.V. und wir verleihen im größeren Umfang Geräte- ist also defintiv zulässig. Allerdings kann ich nichts zur Verbuchung sagen.

Das ist durchaus zulässig und der Verein darf damit auch Gewinn machen. Die Einnahmen gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und sind somit grundsätzlich steuerpflichtig. Der Gewinn muss in der Regel zeitnah (d.h. innerhalb des auf den Zufluss folgenden Geschäftsjahres) für den gemeinnützigen Zweck des Vereines verwendet werden.