Darf ein gemeinnütziger Verein einem Vereinsmitglied ein Darlehn geben?

4 Antworten

ein gemeinnütziger Verein macht keine Gewinne, woher soll er also Geld für ein Darlehen her haben.

Ich denke nicht, dass ein Verein das darf. Schaut doch in euren Statuten nach, da steht doch genau drin, was mit den Geldern passieren darf.

Lorimbir 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 17:00

Der Verein finanziert sich durch Spenden. 

Das Geld ist verfügbar.

Die Satzung gibt leider keine Auskunft darüber.

Das sehe ich eher kritisch.

Es sollte eine satzungsmäßige Grundlage bestehen.

Im Regelfall enthält die Satzung Formulierungen, dass Mitglieder in deren Eigenschaft als Mitglied keine Mittel des Vereins erhalten.

Die Darlehnsgewährung an Dritte wäre dann auch so eine Sache.

Es ist mit Sicherheit nicht der satzungsmäßige Zweck.

Besonders kritisch wird es, wenn der satzungsmäßige Zweck in den Hintergrund tritt, dann wird die Gemeinnützigkeit gefährdet.

Günter

Prinzipiell darf auch ein gemeinnütziger Verein sein Vermögen gewinnbringend anlegen. Grundsätzlich besteht auch kein Problem damit dies per Darlehensvergabe an ein Vereinsmitglied mit entsprechender Sicherung zu tun.

Praktisch läuft so ein Verein aber unter Umständen in die Falle, dass er die Gemeinnützigkeit verliert. Deshalb sollten die Modalitäten und das "ob" mit einem Steuerberater geklärt werden.

wenn ich euch Geld spenden würde, dann NUR, um das zu unterstützen was euren Verein ausmacht.

Würdest ihr das einer einzelnen, privaten Person geben, dann wäre ich richtig sauer und ich würde dafür sorgen, dass niemand mehr an euch spendet.

Stell dir mal vor, ICH spende für arme Straßenhunde und ihr gebt das Geld einem Typen der sich ein neues Auto kaufen möchte.....

das Geld darf bestimmt nicht zweckentfremded ausgegeben werden. DA bin ich mir sicher!