Darf ein Verein, der noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist, sich e.V. nennen?
Wenn ein Verein sich gerade erst gegründet hat und die Eintragung ins Vereinsregister als gemeinnützig beabsichtigt, diese aber noch nicht erfolgt ist, darf er sich dann schon e.V. nennen? Z.B. auf der eigenen Webseite und im Logo?
Danke!
3 Antworten
e.V. sagt nichts über eine Haftungsbeschränkung auf den Vorstand aus. e.V. ist vielmehr die Abkürzung für "eingetragener Verein". Das setzt nun einmal die Eintragung voraus. Die Gemeinnützigkeit wird übrigens nicht in das Vereinsregister eingetragen. Das ist vielmehr eine Entscheidung des zuständigen Finanzamts nach Prüfung der Satzung.
gerne, ich finde es toll, wenn leute so gut formulieren können, dass man es gleich versteht :) danke
Die Antworten Nein sind richtig. Der Zusatz e. V. zeigt an, dass die Haftung auf die Vorstandschaft beschränkt ist. Mit der Gemeinnützigkeit hat das aber nichts zu tun. Diese muss beim zuständigen Finanzamt beantragt beantragt werden. Hierzu muss die Satzung den Vorschriften der Abgabenordnung entsprechen. Tip - die Satzung vorher schon dem Finanzamt zur Prüfung zukommen lassen. Diese ist kostenlos.
Nein, natürlich nicht.
Danke für den Stern.