Ex Freund Verweigerte Zugang zur Wohnung?
Hey meine Lieben. Alle im Bekannten Kreis sind ein wenig ... Ratlos?
Es geht um eine Freundin von mir. Sie war einige Jahre mit einem Ar*** zusammen und hat mit ihm zusammen in einer Wohnung gelebt. Ich werde nicht viele Worte über ihn verlieren, nur so viel; Beide Standen im Mietvertrag, er hat immer die Gesamte Miete für die Wohnung überwiesen und hat ein Teil dann von seiner jetzt Ex zurück bekommen. Nun haben die beiden sich nicht grad im Guten Getrennt und er ist total am Abdrehen gewesen wie ein Psycho und hat das Schloss getauscht, angeblich eine Alarmanlage verbaut, ect PP damit sie die Wohnung nicht mehr betritt. Die Wohnung wurde Fristgerecht gekündigt und nach 3 Monaten von ihm Geräumt (Ihre Sachen waren dank Nachdruck von mir und meiner Familie recht schnell raus) Num verlangt er von dem Mädel aber die Miete, bzw den "Anteil". Wie schaut da die Rechtliche Sachlage aus? Hat er da ein Anrecht drauf?
6 Antworten
Allerdings müsste er das Gericht davon überzeugen, dass sein Anspruch auf Mietzahlung gerechtfertigt ist, obwohl der seiner Ex-Freundin den Zugang und damit die Nutzung unmöglich gemacht hat.
Habe ich das richtig verstanden - Der Ex-Freund will vermeidlich ausstehende Mietrückstände der Ex-Freundin zivilrechtlich einklagen?
Für den Zeitraum, in dem der Mieterin, rechtswidrig der Zugang zu ihrer Wohnung (2 Hauptmieter) verweigert wurde, würde ich keinen Cent zahlen.
Bei einer Vermietung heißt das Geschäftsmodell
"Nutzung von Wohnraum gegen Geld"
Der Ex-Freund hat die Rechte der Mieterin missachtet. Der Mietvertrag wurde schließlich mit der Mieterin und dem Vermieter geschlossen, nicht mit dem Ex-Freund.
Die Freundin muss bis zum Ablauf der Kündigunsfrist ihren Mietanteil übernehmen, denn sie ist bis zu diesem Zeitpunkt Mitmieterin.
Hat jedoch der ehemaligen Mitmieter schon vorher das Wohnrecht verweigert, muss sie auch ab dem Zeitpunkt dieser Verweigerung keinen Mietanteil mehr bezahlen.
Ok gut zu wissen, er hat es Zivilrechtlich schon eingeklagt und die Ex Freundin hat einen Gelben Brief bekommen gestern.
Und was bitte schön war in diesem zugestellten Brief enthalten?
Vielleicht ein Mahnbescheid? Wenn diesem dann nicht fristgerecht - binnen 14-tägiger Frist - ab dem Tag der Zustellung - widersprochen wurde/ wird, wird die Forderung gerichtlicherseits tituliert und wäre dann rechtskräftig vollstreckbar.
er hat kein anrecht auf das geld.
wenn er die miete an den vermieter überwiesen hat, ist die sache damit erledigt.
glücklicherweise ist er nicht nur ein a..., sondern ein dummes a... - sonst hätte er die miete in der zeit einfach nicht mehr gezahlt. gegenüber dem vermieter haften beide. wer letztlich zahlt, ist egal.
Gut zu wissen, weil er hat sogar ihr ein Gelben Brief senden lassen
Der Gelbe Brief ist eine Gerichtspost, die Klageschrift verbunden mit der Frage, ob sie sich zu verteidigen gedenkt
...."und hat ein Teil dann von seiner jetzt Ex zurück bekommen". Der Knackpunkt.
Wie hoch war dieses Teil? Gibt es für diese Zahlung einen Nachweis? Gibt es es eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe des Anteiles deiner Freundin?
Auch wenn die Freundin vor dem wirksamen Mietende bereits ausgezogen ist, hätte sie die Teilmiete an den Ex zu zahlen.
Vermutlich hat sie keine Rechtsmittel in Anspruch genommen um ihr Wohnrecht durchzusetzen. Schlosswechsel ist eine verbotene Eigenmacht und konnte durch Selbsthilfe oder einstweilige richterliche Anordnung rückgängig gemacht werden.
Soweit ich weiß gab es darüber nur eine Mündliche Vereinbarung.
da Sie bereits im Vorfeld ausgezogen ist - kann der Ex die Miete sogar zivilrechtlich einfordern. Er kann den Nachweis erbringen, dass Sie anteilige Miete bezahlt hat.
Die Wohnung wurde Fristgerecht gekündigt
auch von ihr mit unterschrieben!! nur so wäre die Kündigung rechtswirksam.
Ja es sind auch schon "Beide" jetzt seit 2 Monaten Offiziell aus der Wohnung raus.
Zivilrechtlich wurde es von ihm schon eingeklagt. Aber hat er da selbst ein Anrecht drauf wenn er ihr den Zutritt so derart Verweigert mit einer Hand voll Zeugen?
Was wäre für die Forderung des Ex-Freunds die Rechtsgrundlage?
aufgrund da beide als Mieter im MV stehen. wer zahlt ist egal, der VM kann sich jemanden raussuchen. Gemeinschaftliche Haftung. beide haben ihren Teil zu tragen.
Der Ex-Freund hat die Miete aber komplett an den Vermieter bezahlt, er hat seine Kohle und ist glücklich. Der Mietvertrag ist damit von beiden Seiten erfüllt. Es geht ja um den Anspruch des Ex-Freunds an die Ex-Freundin, die Hälfte der Miete zu bekommen.
hat ein Teil dann von seiner jetzt Ex zurück bekommen.
und das gegen Quittung; Vermutung, dann hätte er auch weiterhin Anspruch.
und hat das Schloss getauscht
Sie hatte den Nachweis des Mietvertrags und hätte das Schloss aufbrechen können.
Nun, die Klage wurde eingereicht, gelber Brief ist auch schon gekommen.