2 Personen stehen im Mietvertrag und die eine Person will nicht bezahlen!
Guten Tag,
Meine Freundin und ihr Exfreund haben noch ein bestehenden Mietvertrag für eine Wohnung bis Ende Februar. Er ist mehr oder weniger auf freiwilliger Basis ausgezogen und wohnt nicht mehr in der Wohnung.
Muss er sein Anteil für die Miete bezahlen? und was ist wenn er es nicht macht und meine Freundin bezahlt nur ihren Anteil...?
PS: Wenn der Exfreund mir sagt ich soll die Wohnung verlassen und meine Freundin besteht drauf das ich da bleibe, kann ich da bleiben oder würde die Polizei gezwungen sein mich aus der Wohnung zu entfernen?
18 Antworten
Wenn beide im Mietvertrag stehen, hätte er seinen Teil kündigen müssen. Hat er das nicht getan, muss er seinen Anteil auch bezahlen. Wenn er aber einfach nicht zahlt, ist sie erst mal Zahlungsverpflichtet und muss sich das Geld von ihm wiederholen.
Machmal lässt sich der Vermieter aber darauf ein, dass einer der Vertragspartner aus dem Mietverhältnis auscheiden kann.
Eben. Sonst kämen ja einige, wo die Partner nicht loslassen wollen und nicht mitkündigen wollen, niemals aus diesen Verträgen und Wohnungen raus.
dann musss eben der andere auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden; die Verurteilung zur Zustimmung ist dann die Zustimmung.
Man kann auch einfach mit dem Vermieter reden, dass er einen aus dem Vertrag rausnimmt. Normalerweise machen die Vermieter es, weil sie ja kein Interesse an Unfrieden im Hause haben.
"Machmal lässt sich der Vermieter aber darauf ein, dass einer der Vertragspartner aus dem Mietverhältnis auscheiden kann." Schon richtig. ABER derjenige der in der Wohnung bleibt muß zustimmen ab Tag X alle Pflichten die aus dem Mietvertrag entstehen (auch die Zahlung der Miete) allein zu übernehmen.
wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann haften auch beide für die ganze Miete, d.h. der Vermieter kann sich raussuchen von wem er die ganze Miete fordert; nur den eigenen Anteil zu zahlen geht nicht; natürlich hat Deine Freundin gegenüber ihrem Ex einen Anspruch auf Weiterzahlung der Miete, da er ja nicht gekündigt hat; kündigen kann er übrigens nur gemeinsam mit ihr; solange nicht gekündigt ist, haftet er auch für die Miete, wenn er nicht mehr in der Wohnung ist.
Ja sie haben schon beide gekündigt, er hat auch bisher bezahlt, wollte nur wissen wie es aussieht falls er für den letzten Monat nicht zahlen will.
Danke an alle für die schnellen und guten Antworten. Das echt ne Top Seite
Beide sind haftbar,egal ob er da noch wohnt oder nicht ,da müßen sie Kündigen und neuen Mietvertrag machen.Solange er im Mietvertrag steht hat er auch das recht sich in der Wohnung aufzuhalten.
Ein Mietvertrag mit 2 Hauptmietern kann nur von beiden Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden. Eine Einzelkündigung ist nicht rechtswirksam.
Im Aussenverhältnis zwischen den beiden Mietern und dem Vermieter sind beide Mieter gesamtschuldnerisch haftbar. Das bedeutet, dass beide für die Miete in Anpruch genommen werden können. Zahlt einer nicht, kann sich der Vermieter also einen Mieter nach Belieben heraussuchen, der für den anderen die Miete mit bezahlen muss.
Im Binnenverhältnis zwischen den beiden Mietern hat dann derjenige, der für den anderen mit bezahlt hat, einen Erstattungsanspruch gegen den Nichtzahler.
Der Exfreund Deiner Jetzt-Freundin hat keinen Anspruch darauf, dass Du die Wohnung verlässt. Da Deine Jetzt-Freundin Hauptmieterin ist, kann sie in die Wohnung lassen, wen sie will.
wie immer korrekt formuliert dickes DH
FALSCH ... wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide kündigen