Hausverwaltung wünscht Aktenvernichtung
Sehr geeehrte Damen und Herren,
es handelt sich um einen höchst aktuellen Fall. Die Verwaltung möchte Kontounterlagen und andere Akten vernichten die älter als 10 Jahre sind - dies soll bei der nächsten Eigentümerversammlung am 5.7.13 beschlossen werden. Es bestehen erhebliche Mängel an einigen Gemeinschaftsanlagen und der Eindruck, dass surch die Hausverwaltung einige wichtige Maßnahmen verschleppt bzw. unsachgemäß behandelt worden sind u. U. kommt es zu einem Verwalterwechsel in den nächsten beiden Jahren. Daher folgende Fragen: Für welche Schäden haftet eine Hausverwaltung? und gibt es eine Verjährung? bzw. was verjährt wann? Kann ich als Eigentümerin die Unterlagen einfordern und bei mir lagern wenn die Mehrheit der WEG die Vernichtung beschließen sollte? brauche ich dazu die Zustimmung der WEG?
Ich möchte, dass transparent nachvollziehbar bleibt welche Maßnahmen unternommen wurden
Da es sich um einen aktuellen Fall handelt bitte ich Sie darum mir möglichst schnell zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Sie haben hier ein sehr komplexes Thema angesprochen.
Eine Verwaltung kann grundsätzlich für Personen-, Sach-, Vermögensschäden und ähnliche Schäden herangezogen werden. Dies detailliert auszuführen schildert meiner Ansicht nach den Rahmen dieses Forums. Sollten Sie einen konkreten Fall haben, können Sie diesen besser schildern. Pauschalieren und philosophieren, wie ein Fall gelagert sein könnte, dürfte weder Ihnen noch dem Forum hilfreich erscheinen. So gibt es z. B. Haftungsfälle, deren Verjährungsfrist erst mit Bekanntwerden des Schadens beginnt o. ä.
Grundsätzlich ist die Vernichtung von Unterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und ggf. der vertraglich vereinbarten Fristen, möglich. Eine Beschlussfassung dazu ist also in Ergänzung der gesetzlichen Situation möglich. Wünscht die Eigentümergemeinschaft, dass die Unterlagen bei Ihnen weiterhin eingelagert werden, so ist hierzu auch ein Beschluss notwendig. Kritsch ist diese Vorgehensweise, u. U. auch für Sie, wegen möglicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ohne Zustimmung der WEG sollten Sie Unterlagen keinesfalls einlagern - diese dürfte Ihnen der Verwalter auch nicht herausgeben u. v. w. m.
Viel Erfolg für Sie.