Generalvollmacht - 2 Schwestern, nur eine hat sie, was für Rechte hat die andere?

3 Antworten

ich glaube hier geht einiges durcheinander ...

die "Generalvollmacht" bezieht sich sicher nur auf Bankgeschäfte und ähnliches ...

für Gesundheitsfragen etc. wäre eine Betreuungsverfügung notwendig und die gibt es hier scheinbar nicht ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverf%C3%BCgung

Im Falle der Demenz kan auch durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden ...

MissImportant 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 11:39

Erstmal danke für die Antwort und doch in dieser Generalvollmacht ist meines Wissens auch das Thema Gesundeheitsfragen integriert.

Natürlich kann sie mit zum Arzt gehen.

Und wenn die demente Mutter eine generalvollmacht ausstellt, ist die rechtlich nicht gültig! Und dann sind auch auf dieser basierende Entscheidungen latent rechtswidrig!

Da man sich hier wohl nicht auf einen vernunftorientierten modus operandi einigen kann, sollte man unbedingt anwaltliche Hilfe einholen und die vormundschaftlichkeit in geordnete Bahnen bringen.

Solange die eine Schwester über eine Generalvollmacht, die auch Gesundheitsfragen mit einschließt, verfügt und sie nicht möchte, dass die andere Schwester bei Arztbesuchen anwesend ist, kann diese dagegen nichts machen.

Es bleibt ihr nur der Weg, gegen diese Generalvollmacht anzugehen, d.h. auch zu beweisen, dass die Mutter, als sie diese Generalvollmacht ausgestellt hat, aufgrund ihrer Demenz nicht mehr entscheidungsfähig war.
Das Ganze ist mit Gutachten, ggf. gerichtlichen Auseinandersetzungen etc. verbunden, wobei der Ausgang dann auch ungewiß sein kann.