Ist es Aufgabe des Vermieters Gartenabfälle selbst zu entsorgen?
Hallo! Ich habe folgendes Problem: Ich wohne seit nicht ganz einem Jahr zur Miete in einem Vierparteienhaus. In meinem Mietvertrag ist die Gartenpflege mit einbezogen. Der Garten ist in vier Teile für jeden Mieter eingeteilt. Allerdings stehen im hinteren Teil meines Gartens zwei riesige Haufen von Gartenabfällen (Kein wirklicher Kompost, einfach nur Haufen, teilweise Baumstämme dazwischen). Der Müll wurde vermutlich seit Jahrzehnten dort angesammelt. Jetzt kommen Beschwerden der Nachbarn aufgrund von Brennnesseln, die von diesen Haufen auf das andere Grundstück wachsen. Logische Konsequenz: Die Haufen müssen weg. Allerdings will der Vermieter nun lediglich eine Biomulde bereitstellen, aber nicht den Müll selbst entfernen. Es handelt sich hier um ca. zwei volle Tage Arbeit (mit Schaufel und Schubkarre), um lediglich den Müll in eine Mulde zu fahren (bei vier Personen). Eine vernünftigere Alternative wäre ein kleiner Bagger (Es handelt sich hier wirklich um sehr große Haufen). Ich sehe jetzt einfach nur nicht ein, warum ich den Dreck von Jahrzehnten von anderen Personen entsorgen soll. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank schonmal im voraus!
derMarw
4 Antworten
Du hast doch den Vertrag unterschrieben, in dem "Gartenpflege" steht. Das hättest du bei Vertragsabschluss regeln müssen. Jetzt kann dein Vermieter verlangen, dass du den Vertag wie unterschrieben erfüllst.
Danke für die schnellste Antwort!! Wenn man nach Mietrecht geht (wovon ich in der Regel kein Fan bin), dann enthält die Gartenpflege nur einfache Arbeiten wie Unkraut jähten, Rasenmähen und Laubfegen bzw. die Gartenflächen sauber halten. Größere Arbeiten hingegen, die Fachpersonal ausführen sollte, oder sich über mehrere Stunden hinwegziehen, sind allerdings nicht darin nicht mit einbezogen. (Darum habe ich diesen Teil angegeben, weil solche Dinge eben nicht in Gartenpflege mit einbezogen werden). Trotzdem vielen Dank für die Antwort und die Anteilnahme.
Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, den Abfall im Garten von früheren Mietern zu entsorgen.
Dies ist alleinige Aufgabe des Vermieters.
Die Kosten können auch nicht umgelegt werden.
Wenn aber die jetzigen Mieter selbst auch den Abfall auf dem Haufen entsorgt haben, dann wiederum müssen sie leider auch selbst den Abfall entsorgen.
Also, wenn nicht genutzt, ist es Sache des Vermieters.
Wenn genutzt, dass sind die Mieter zuständig.
In dem Fall ist eine Gemeinschaftsaktion zu empfehlen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hilft mir ein Bild von der Sache zu machen!!
Vielleicht kann man ja eine gemeinsame Aktion draus machen. Der Dreck ist nicht von dir, er stört alle und wenn jeder nach seinen Möglichkeiten mit anpackt, dann kann das sogar Spass machen ... gemeinsam grillen hinterher oder so ... Wenns sich alle stur stellen ist es mit dem Nachbarschaftsfrieden ohnehin nicht weit her, dann kannste das Zeug auch liegenlassen.
Auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort. An dem Nachberschaftsfrieden solls nicht liegen, da treten wir schon geschlossen auf. Aber im Prinzip, denke ich, hast Du da schon Recht, dass es schlussendlich bei den Mietern liegt, das ganze zu entsorgen (Ob das eine spassige Angelegenheit wird, wage ich aber zu bezweifeln). Ich bedanke mich an Deiner Anteilnahme
Beim Einzug kann man verlangen dass die Mietsache in einem einwandfreien Zustand übergeben und offensichtiche Mängel abgestellt werden. Nach einem Jahr isses zu spät.