muss meine minderjährige Tochter zum Jugendamt weil sie schwanger ist?
meine Tochter wird am 06.07.2016 volljährig und bekommt in wenigen Tagen ihr Kind. Wir sind eine grosse Familie in Patchworkformat und fangen sie in allen Bereichen ihres Lebens auf.Und nun ist sie schwanger.Die Krankenschwester im Krankenhaus in dem sie entbindet erkundigte sich nach einer Sorgerechtsverfügung für meinen Enkel.Aber auch bei mir macht der Ton die Musik.Darf das Kind nicht geboren werden weil das Jugendamt nicht informiert ist? Ich meine rechtlich und finanziell wurde mit dem Kindsvater alles geklärt und wir kommen für unseren Enkel auf,weil eben der Kindsvater noch kein eigenes Geld verdient. Aber es klang so als würde man im Gefängnis landen,wenn man das Jugendamt nicht anschreibt und so laut Krankenschwester brauchen wir eine Verfügung die regelt wer das Sorgerecht innehat.....kann mir da jemand weiterhelfen?
7 Antworten
wende dich ans jugendamt mit deiner tochter und sprecht dort gemeinsam vor. erklärt die situation und dann wird das jugendamt prüfen wie es weiter geht.
Ich weiß darüber ehrlich gesagt nichts, aber ich vermute mal ihr begeht da keine Straftat. Normalerweise kommt das Amt - welches Amt auch immer es ist - schon selbst an wenn es etwas will. Und einfach so weggenommen wird in Deutschland eh kein Kind, macht euch also mal keine Sorgen und klärt das alles ganz in Ruhe.
Bei Minderjährigen ist rein rechtlich das Jugendamt automatisch mit im Boot - wieweit, das entscheiden dann die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.
Also durchatmen, den Sachverhalt als normal zum Schutz von Kindern akzeptieren und mit dem Jugendamt kooperieren - das Krankenhaus tut nur seine Pflicht
Das Jugendamt bekommt eine Meldung und hat erstmal das Sorgerecht.
Das wird aber normalerweise an die Eltern der Mutter abgegeben.
Ihr sollter euch beim Jugendamt vorher melden, sonst lassen die euch unter Umständen nicht mit dem Kind das Krankenhaus verlassen.
da ist doch alles bereits geregelt. da die kindesmutter bei der geburt noch minderjäährig ist geht das sorgerecht erst mal auf das jugendamt über. das ist gesetzlich so geregelt.
das jugendamt kann dann teile des sorgerechts auf die grosseltern übertragen wenn diese dafür geeignet sind