Wer muss ein Türöffner einbauen, Mieter oder Vermieter?
Nach 25-jährigem Leerstand, habe ich den Raum gemietet und renoviert. Ich habe zwar die Klingel an der Wand befestigt , aber der 2-te Stock und ich laufen immer runter, die Tür zu öffnen.
Die Frage ist: sollte der Vermieter distantioneller Türöffner werden oder ich, als Mieter?
2 Antworten
Der Vermieter muss hier gar nichts, außer ein Türöffner ist euch im Mietvertrag zugesichert. Ihr könnt gerne auf eigenen Kosten einbauen, benötigt dafür aber entweder die Erlaubnis vom Vermieter oder müsst bei Auszug alles wieder so hinterlassen, wie ihr es bekommen habt, falls der Vermieter den Türöffner nicht will.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du mußt dich mit deinem Vermieter einigen.