Gelten bei einem DDR-Mietvertrag heute noch die Gesetze des ZGB der DDR?
Unser Mietvertrag ist einer aus dem Jahr 1986, also ein DDR-Mietvertrag. Im Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR steht unter "Beendigung des Mietverhältnisses" im §123, Abs. 2 : "Bis zur Räumung (der Wohnung) gilt für die beiderseitigen Rechte und Pflichten der bisherige Mietvertrag." Also eindeutig, oder? Da dieser Paragraf im Einigungsvertrag nicht gestrichen wurde, müßte er doch noch seine Gültigkeit besitzen!? Wer kann fundierte Auskunft geben?
4 Antworten
Irgendwann - weiss nicht mehr genau das Jahr_ 2o... fand eine Rechtsanpassung statt, die alle Gesetze und Verordnungen der DDR im Immobilienbereich ausser Kraft gesetzt hat. Es gilt demnach ein allgemeingülter Mietvertrag.
... wenn nicht anders vereinbart, gilt allgemeiner Mustervertrag, den es überall zu kaufen gibt. Habe selber Mieter, die schon zu DDR Zeiten in meinem Haus wohnten, deren Mietverträge mussten nach den heutigen Bestimmungen angepasst werden. Dies betrifft natürlich auch die 3 monatige Kündigungsfrist, den Mietpreis, die Betriebskosten usw..
Bis zur Räumung (der Wohnung) gilt für die beiderseitigen Rechte und Pflichten der bisherige Mietvertrag.
Auch für DDR-Mietverträge gilt das aktuelle Mietrecht der BRD. Danach sind Mieter und Vermieter bis zum Ende des Mietverhältnisses an ihre vertraglich vereinbarten bzw. die gesetzlichen Pflichten gebunden. Also nichts anderes als in Deinem Vertrag steht.
Das einzige was immer noch Gültigkeit hat ist ist die sehr kurze Kündigungsfrist.
Worauf willst Du eigentlich hinaus?
Nein dieser Paragraf ist nicht mehr gültig
Dieser Vertag ist nur Bedingt Gültig. Wurde z.B. Vereinbart das Haustiere erlaubt sind. sind sie nachwievor erlaubt.
Wird aber auf Parargef XYZ hingewiesen ist dieser Paragraf ungültig. Das Zivilgesetzbuch der DDR ist heute nicht mehr gültig. Und das ohne Ausnahmen. Ich meine auch zu wissen das es dabei kene Salvatorische klausel gibt...(sonst wäre ja der ganze Vertrag ungültig). Du müsstest den Fall etwas konkretisieren um genauere Aufkunft zu bekommen.
Diese Verträge sind aus Mietersicht heute noch gültig, wie in aus zahlreichen leidvollen Gerichtsverfahren erleben durfte. Keine Schönheitsreparaturen, keine Mietsicherheit, Kündigungsfrist 14-tägig zum Monatsende, keine oder nur wenige Kosten und Lasten sind zu tragen. Der Vermieter hat hier echt die A-Karte und da die Kinder ja im Todesfall übernehmen, dauert es auch noch ein wenig, bis die alten Dinger weg sind.
absolut falsch!
Außerdem: Es gibt keinen "allgemein gültigen Mietvertrag" sondern unzählige unterschiedliche Fassungen.