Darf ich eine fremde wohnung mit zustimmung des vermieters betreten?
Hallo
Wir haben seit 4 Monaten neue Mieter mit 3 kindern in einem 3 Familienhaus. Wir wohnen zuvor in dieser Wohnung und sind eine Etage tiefer gezogen. Wir haben einen Schlüssel bekommen.
Sie haben ca 2 Wochen fort gewohnt und sind seitdem nicht mehr auffindbarseit 1 monat. Laut Aussage sind sie mit vollen Kofferraum abgehauen.
Jetzt fängt es an im Flur zu stinken nach vergammelt. Fliegen sammeln sich an den fenstern und es kommt alles aus fer wohnung. Alle Fenster sind zudem geöffnet in der wohnung und ab morgen gibt es stark Regen. Wir haben Angst das es rein regnet und alles dann zu uns in die untere Etage fließt. Es sind alles Dachfenster bei denen.
Wir haben den Vermieter kontaktiert da wir uns Sorgen machten. Er fragte ob wir schauen können da wir einen Schlüssel haben. Sind wohl auch mietneumaden ubd haben keine Miete gezahlt. Wir sind uns nicht sicher ob wir das dürfen und möchten natürlich keinen Ärger. Der Vermieter ist alt und krank und wohnt weiter weg darum hat uns uns darum gebeten. Oder dürfen wir die Polizei verständigen auch wenn es jetzt nicht nach Leiche richt.
Wäre um jede Hilfe dankbar.
6 Antworten
Der Vermieter darf die Wohnung betreten, wenn dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Mietsache oder angrenzende Sachen erforderlich ist und eine Abstimmung mit den Verfügungsberechtigen (den Mietern) im Einzelfall objektiv nicht möglich ist.
Er darf sich dazu auch Dritter bedienen, wenn dies im Einzelfall geboten oder zweckmäßig erscheint und überwiegende Interessen des Mieters oder öffentliche Interessen dem nicht entgegenstehen.
Insofern: Ja, ihr dürft die Wohnung im Auftrag des Vermieters betreten, um gefahrenabwehrend tätig zu werden. Ich würde euch aus Gründen der Eigensicherung und der Beweissicherung raten, die örtlichen Behörden hinzuzuziehen. Wenn Polizei und Ordnungsamt sich der Sache nicht annehmen wollen, könnt ihr die Wohnung auch selbst betreten, ggf. mit einem neutralen Zeugen.
Ich bin Laie.
Ich würde diese Frage im nächsten Polizeirevier stellen und fragen, ob man unter Polizeibegleitung dort mal vorbei schauen kann, um zu sehen, ob Gefahr in Verzug ist (Fenster offen und Böden in Gefahr, durch Regen ruiniert zu werden, Schimmel, Ungeziefer usw.). Mit der Polizei wäre mir das rechtlich sicherer als mit dem Vermieter.
Seid froh, dass die Nachbarn nicht einfach ihre Zweitschlüssel im Portemonnaie aufbewahrt haben.
Danke ich werde mich morgen mal schlau machen bei der Polizei
Die Polizei wird den Teufel tun und sich bei so einer zivilrechtlichen Angelegenheit einmischen, zumal die Mieter dazu nicht befragt werden können!
Wenn Gestank aus der Wohnung kommt, kann man auch einfach mal die Polizei rufen, könnte ja auch eine Leiche in der Wohnung liegen. (Ist war unwahrscheinlich, gibt der Polizei aber einen Grund die Wohnung zu öffnen).
Bei der Gelegenheit kann man dann auch die Fenster zu machen.
Ruhf einfach die Polizei an und sag da kommt abartiger Gestank aus der Wohnung, der Brifkasten quillt über und du hast die Nachbarn lange nicht mehr gesehen. Mehr würde ich garnicht dazu sagen.
Die theoretische Möglichkeit, dass da eine Leiche drin sein könnte, ist der beste Vorwand die Wohnung zu öffnen.
Das darfst du natürlich nicht. Der Vermieter muss das selber machen.
Und welches Gesetz verbietet es dem Vermieter jetzt konkret, sich zur Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten (Gefahrenabwehr) geeigneter Dritter zu bedienen?
Wenn ihr den Schlüssel von dem Mieter bekommen habt, hat der vorsorglich dir diesen zur Gefahrenabwehr überlassen. Also, guck nach und informiere den Vermieter über das Ergebnis. Fertige ein Protokoll über den Zugang an zwecks Beweisführung (Polizei, Vermieter, Mieter).Bitte nach Möglichkeit mit einem Zeugen.
Eine Leiche ist das definitiv nicht. Ich mach mich mal schlau vielen Dank. Ich hatte auch die Idee aber Angst das wir dann den Einsatz bezahlen müssen da es quasi was unnötiges ist in deren augen