Darf ich eine fremde wohnung mit zustimmung des vermieters betreten?

6 Antworten

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Der Vermieter darf die Wohnung betreten, wenn dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Mietsache oder angrenzende Sachen erforderlich ist und eine Abstimmung mit den Verfügungsberechtigen (den Mietern) im Einzelfall objektiv nicht möglich ist.

Er darf sich dazu auch Dritter bedienen, wenn dies im Einzelfall geboten oder zweckmäßig erscheint und überwiegende Interessen des Mieters oder öffentliche Interessen dem nicht entgegenstehen.

Insofern: Ja, ihr dürft die Wohnung im Auftrag des Vermieters betreten, um gefahrenabwehrend tätig zu werden. Ich würde euch aus Gründen der Eigensicherung und der Beweissicherung raten, die örtlichen Behörden hinzuzuziehen. Wenn Polizei und Ordnungsamt sich der Sache nicht annehmen wollen, könnt ihr die Wohnung auch selbst betreten, ggf. mit einem neutralen Zeugen.

Ich bin Laie.

Ich würde diese Frage im nächsten Polizeirevier stellen und fragen, ob man unter Polizeibegleitung dort mal vorbei schauen kann, um zu sehen, ob Gefahr in Verzug ist (Fenster offen und Böden in Gefahr, durch Regen ruiniert zu werden, Schimmel, Ungeziefer usw.). Mit der Polizei wäre mir das rechtlich sicherer als mit dem Vermieter.

Seid froh, dass die Nachbarn nicht einfach ihre Zweitschlüssel im Portemonnaie aufbewahrt haben.

Irgendeinnam90 
Beitragsersteller
 05.09.2022, 00:25

Danke ich werde mich morgen mal schlau machen bei der Polizei

Still  05.09.2022, 06:37

Die Polizei wird den Teufel tun und sich bei so einer zivilrechtlichen Angelegenheit einmischen, zumal die Mieter dazu nicht befragt werden können!

Wenn Gestank aus der Wohnung kommt, kann man auch einfach mal die Polizei rufen, könnte ja auch eine Leiche in der Wohnung liegen. (Ist war unwahrscheinlich, gibt der Polizei aber einen Grund die Wohnung zu öffnen).

Bei der Gelegenheit kann man dann auch die Fenster zu machen.

Irgendeinnam90 
Beitragsersteller
 05.09.2022, 00:33

Eine Leiche ist das definitiv nicht. Ich mach mich mal schlau vielen Dank. Ich hatte auch die Idee aber Angst das wir dann den Einsatz bezahlen müssen da es quasi was unnötiges ist in deren augen

JayCeD  05.09.2022, 00:39
@Irgendeinnam90

Ruhf einfach die Polizei an und sag da kommt abartiger Gestank aus der Wohnung, der Brifkasten quillt über und du hast die Nachbarn lange nicht mehr gesehen. Mehr würde ich garnicht dazu sagen.

Die theoretische Möglichkeit, dass da eine Leiche drin sein könnte, ist der beste Vorwand die Wohnung zu öffnen.

Das darfst du natürlich nicht. Der Vermieter muss das selber machen.

Answer1234567  05.09.2022, 02:10

Und welches Gesetz verbietet es dem Vermieter jetzt konkret, sich zur Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten (Gefahrenabwehr) geeigneter Dritter zu bedienen?

Wenn ihr den Schlüssel von dem Mieter bekommen habt, hat der vorsorglich dir diesen zur Gefahrenabwehr überlassen. Also, guck nach und informiere den Vermieter über das Ergebnis. Fertige ein Protokoll über den Zugang an zwecks Beweisführung (Polizei, Vermieter, Mieter).Bitte nach Möglichkeit mit einem Zeugen.