Geldwerter Vorteil "PKW" im Jahregesamtbrutto?

3 Antworten

die 1% vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens werden auf das Gesamtbrutto aufgeschlagen, ( Es kommt noch 0.03% für die Anfahrt zum Arbeitsplatz hinzu) um den Steuersatz laut Grund-oder Splittingtabelle zu ermitteln

Dieser wird angewendet nur auf das Bruttoeinkommen ohne geldwerten Vorteil.

Die Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen können als Werbungskosten geltend gemacht werden wie beim eigenen Auto

Soweit ich die 1% regel interpretiere bedeutet es, dass 1% vom Neuwert des Fahrtzeuges versteuert werden muss. Aber ich gebe auf diese Antwort keine Garantie.

Viel Erfolg und LG

Barti0308 
Beitragsersteller
 05.03.2012, 23:36

Danke euch beiden! Die Versteuerung ist soweit klar. Die Frage ist nur, ob diese "erhöhte" Brutto auch im Gesamtbrutto am Jahresende auftaucht oder dort wirklich nur das verdiente Brutto zählt.

Barti0308 
Beitragsersteller
 05.03.2012, 23:41
@Barti0308

Ich meine auf dem Wisch den man am Ende des Jahre für Finanzamt bekommt.

Der geldwerte Vorteil aus dem Dienstwagen unterliegt der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherung, wenn die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht überschritten ist. Auf den Gehaltsabrechnungen wird dieser Betrag wieder abgezogen, weil er nur für die Steuer- und Sozialversicherungsberechnung benötigt wird. Das Nettogehalt vermindert sich dadurch effektiv um die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die steuerliche Erfassung des Dienstwagens. Dieser Betrag muss natürlich auch im Gesamtbrutto enthalten sein, den sonst würde der Arbeitnehmer über die Steuererklärung die Lohnsteuer für den Dienstwagen erstattet bekommen. Eine doppelte "Bestrafung" sehe ich darin nicht.