Geldwerter Vorteil "PKW" im Jahregesamtbrutto?
Hallo,
leider bin ich zum ersten Mal mit dem Sachverhalt konfrontiert, daher zähle ich auf euer Wissen. Folgender Fall:
AN bekommt ab Mitte des Jahres einen Dienstwagen der mit der 1% Regelung versteuert wird. Am Ende des Jahres sieht er, dass sein Jahreseinkommen um einiges größer ist als zuvor. Trotz Lohnanpassung, die auch Mitte des Jahres stattfand, liegt das Jahresgesamtbrutto höher als die Summe der reinen Monatsbruttoentgelder. Die Frage die der An sich nun stellt: Wird der geldwerte Vorteil nun auch auf das Geamtbrutto gerechnet? Demnach wird man ja doppelt "bestraft" am Ende des Jahres wenn man Steuern zurückhaben möchte, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
die 1% vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens werden auf das Gesamtbrutto aufgeschlagen, ( Es kommt noch 0.03% für die Anfahrt zum Arbeitsplatz hinzu) um den Steuersatz laut Grund-oder Splittingtabelle zu ermitteln
Dieser wird angewendet nur auf das Bruttoeinkommen ohne geldwerten Vorteil.
Die Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen können als Werbungskosten geltend gemacht werden wie beim eigenen Auto
Soweit ich die 1% regel interpretiere bedeutet es, dass 1% vom Neuwert des Fahrtzeuges versteuert werden muss. Aber ich gebe auf diese Antwort keine Garantie.
Viel Erfolg und LG
Ich meine auf dem Wisch den man am Ende des Jahre für Finanzamt bekommt.
Der geldwerte Vorteil aus dem Dienstwagen unterliegt der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherung, wenn die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht überschritten ist. Auf den Gehaltsabrechnungen wird dieser Betrag wieder abgezogen, weil er nur für die Steuer- und Sozialversicherungsberechnung benötigt wird. Das Nettogehalt vermindert sich dadurch effektiv um die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die steuerliche Erfassung des Dienstwagens. Dieser Betrag muss natürlich auch im Gesamtbrutto enthalten sein, den sonst würde der Arbeitnehmer über die Steuererklärung die Lohnsteuer für den Dienstwagen erstattet bekommen. Eine doppelte "Bestrafung" sehe ich darin nicht.
Danke euch beiden! Die Versteuerung ist soweit klar. Die Frage ist nur, ob diese "erhöhte" Brutto auch im Gesamtbrutto am Jahresende auftaucht oder dort wirklich nur das verdiente Brutto zählt.