Neue 0,25% Regelung für Elektro-Dienstwagen auch für E-Roller, E-Quads?
Hallo, es hat ja jetzt für rein elektrische betriebliche Fahrzeuge eine weitere Absenkung des zu versteuernden geldwerten Vorteils auf 0,25% des Bruttolistenpreises gegeben (statt 1% / 0,5%). Meine Frage ist ob dies für sämtliche E-Kraftfahrzeuge gilt (welche natürlich die sonstigen Anforderungen erfüllen Anschaffungsdatum, Kaufpreis max. 40.000€ etc) oder nur für Autos. Mit den übrigen E-Kraftfahrzeugen meine ich z.B. E-Roller, E-Quads wie Renault Twizy etc. Gelten für diese auch die 0,25%?
2 Antworten
Hallo,
ja toll...du zahlst das 3 bis 4 fache dafür gegenüber einem normalen Pkw und bekommst dafür ein paar "Erdnüsse" vom Staat
das hängt von der Einstufung ab, welche Kraftfahrzeugart das ist, auch für die Zuschüsse.
Für Pedelecs gibt es Zuschüsse für Lasten-Pedelecs z. B. in NRW mit 30 %
https://www.lichtblick.de/magazin/mobilit%C3%A4t/e-bike-zuschuss/
Twizzy gibt es ja als 45 kmh Modell oder mit großem Kennzeichen.
Ebenso Niu E-Roller mit Versicherungskennzeichen oder quasi als 125er
Sonst mal Steuerberater fragen.
Ich verbuche die alten S-Pedelecs noch mit 1% als Konto 1880 + Vorsteuer an Konto 8924 im Kontenrahmen SKR 03