Dienstwagen in Unterhaltsberechnung
Mit welchem Betrag ca. wird ein Dienstwagen in einer Unterhaltsberechnung angesetzt?
Angaben zum Wagen: Kompaktklasse/ untere Mittelklasse
In Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil in Höhe von 280 Euro angesetzt.
Man bekommt zusätzlich 140 Euro für Fahrtkosten aufs Gehalt gerechnet. Der Arbeitnehmer hat eine Tankkarte.
Der Dienstwagen wird also in der Gehaltsabrechnung mit 1 % versteuert sowie Wege zwischen Arbeit und Betriebsstätte.
Im Normalfall würde der Arbeitnehmer privat einen Kleinwagen fahren, den er aber verkauft hat, da er den Dienstwagen bekam.
Wie ist das in einer Unterhaltsberechnung in Bezug auf Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Unterhalt oder Kindesunterhalt zu behandeln?
2 Antworten
der Dienstwagen gehört ja durch die Anrechnung des geldwerten Vorteils zum normalen Einkommen. Dein Bruttogehalt wird ja um diese 280,00 € erhöht. Damit sparst du ja die Anschaffung und den Unterhallt eines eigenen Fahrzeugs.
Der Unterhalt wird ja nach deinem Bruttogehalt berechnet, also fließt da der geldwerte Vorteil auch in den Unterhaltsanspruch.
Was für die Besteuerung gilt, sollte auch Grundlage für andere Leistungen sein. Richtig erkannt 1% monatlich vom Neupreis des Fahrzeuges. (Jährlich 12 %)