Firmenwagen: Tankkosten bei eigener Zahlung im Urlaub steuerlich geltend machen?
Hallo ich bekomme demnächst eine Firmenwagen. Dieser wird per 1 Prozent versteuert.
im Urlaub muss ich jedoch für meine Tankkosten selbst aufkommen. Kann ich diese dann steuerlich geltend machen und meinen Geldwerten Vorteil dadurch in der Steuererklärung mindern?
6 Antworten
Ja, das ist möglich. Auch wenn hier der Großteil anderer Auffassung sein will.
Nach dem BFH-Urteil VI R 2/15 vom 30.11.2016, bestätigt durch BFH-Urteil VI B 20/19 vom 18.02.2020, mindern vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten den Nutzungsvorteil. Dies gilt auch, wenn der Nutzungsvorteil mittels der 1%-Methode berechnet wird.
Bei der Fahrtenbuchmethode würden selbst getragene Kosten gar nicht in die Berechnung einfließen und zwar unabhängig davon, ob die Kosten mit einer dienstlichen oder privaten Nutzung zusammenhängen. Die Aufteilung findet ja anhand der dienstlichen und privaten Kilometer statt, also nach Nutzungsanteilen. Hier würde man Kraftstoffkosten, die während des Urlaubs anfallen (und vom Arbeitgeber getragen werden), genauso mit in die Gesamtberechnung einbeziehen.
Aus der Begründung des Urteils vom 30.11.2016:
Laut BFH sind die selbst getragenen Kosten jedoch nicht als Werbungskosten anzusetzen, sondern mindern die Einnahmen, mit allerdings gleichen steuerlichen Folgen. vgl. Rz. 23 der Urteilsbegründung.
Immerhin ist der erste Fall schon 2016
Zwei BFH-Urteile zu selben Thema - da vermute ich mal, dass die Finanzverwaltung sich sträubte, das erste Urteil anzuwenden?
Dh. Ich sammle die Tankkosten im Urlaub und gebe sie dann meinem AG? Oder wie rechne ich sowas genau ab?
genau um das Urteil ging es mir, jedoch war ich mir nicht sicher ob das schon unter einzelne Kosten fällt.
Danke schon mal für die Antwort.
Ob der Arbeitgeber die Verrechnung vornimmt, wirst Du mit ihm klären müssen. Ansonsten über die Steuererklärung. Lt. BFH wäre der anzusetzende Nutzungsvorteil zu mindern. Da kann ich mir allerdings vorstellen, dass es ein Problem gibt, weil die Daten elektronisch übermittelt werden. Zwar kannst Du sie überschreiben, aber das FA muss es entsprechend anerkennen und würde sich da wohl erst mal wundern. Alternativ als Werbungskosten. Du könntest Deinen Sachbearbeiter im Vorfeld fragen. Oder schriftlich begründen. Schlimmstenfalls wird ein Einspruch nötig.
Auf jeden Fall musst Du die Ausgaben belegen können. (Belegnachweis aber nur auf Anforderung.)
Vielen lieben Dank!
Kann ich diese dann steuerlich geltend machen
Warum nur die Tankkosten ?
Es macht doch jeder, seine Urlaubsflüge von der Steuer abzusetzen.
Im Ernst:
Die 1% Regelung hat nichts mit den Spritkosten zu tun. Es sind 1% von Kfz-Preis. Deine Einkaufsfahrten oder andere private Fahrten usw. kannst Du auch nicht von der Steuer absetzen.
Deinen Gedanken folgend könntest Du doch auch die Hotelkosten, Essen usw. absetzen wollen.
Warum also so bescheiden ?
Die Gedanken sind zwar naheliegend, jedoch leider falsch. Es geht nämlich gerade nicht darum, private Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, sondern einen gewährten Vorteil nicht zu hoch versteuern zu müssen. Das kann der Laie allerdings nur schwer durchschauen.
> Das kann der Laie allerdings nur schwer durchschauen.
Während es dem Fachmann sofort klar ist? Deshalb landete der Sachverhalt auch zweimal vor dem BFH ;-)
Naja aber beide Urteile geben dem Sachverhalt ja Zuspruch?
ich wusste eben nur nicht ob ich das Urteil richtig interpretiert habe, da ich nicht aus dem Bereich komme.
:D nee, dem Fachmann war es auch nicht sofort klar - hab mich immerhin eine ganze Weile belesen müssen
meine Bemerkung zielt eher darauf, dass es der Laie trotz Erklärung oft nicht verstehen kann ;-)
Richter BFH a.D. Bild: Haufe Online Redaktion Die BFH-Urteile dürften alle freuen, die die Kraftstoffkosten ihres Dienstwagens selbst tragen. Vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung auch bei der 1 %-Regelung (Rechtsprechungsänderung).
hier ging es um Tankkosten die vom AN prinzipiell getragen wurden, diese waren eben anrechenbar.
Aber nicht um Urlaubskosten.
Du fährst das Auto ja trotzdem, auch wenn Du auf Urlaub bist.
Es steht Dir zur Verfügung.
also nein.
Also ja. Denn dafür versteuere ich ja schon die 1% und mit diesen sind alle Kosten abgegolten. Ist nicht ganz einfach zu verstehen, man muss es andersherum denken. siehe meine ausführliche Antwort
Was hat das damit zu tun?
Zur Verfügung stehen und kosten tragen ist doch ein unterschied o.O
Wie oben schon erwähnt ist es eine Pauschale. Und Du trägst grade mal die Spritkosten. Du zahlst während des Urlaubs nicht etwa Miete für das Auto, womit Du seine Abnutzung abgelten würdest. (Ich bin echt überrascht, auf welche Ideen manch einer kommt.)
in wie fern überrascht? Hatte es so verstanden, dass in der 1 Prozent Pauschale alles inbegriffen ist. Eben lt. dem oben genannten Urteil.
daher habe ich mir einfach die Frage gestellt ob das auch bei unregelmäßigen Kosten der Fall ist.
Verstehe nicht ganz die Verwunderung ^^
Die Verwunderung beruht eben darauf, dass Du etwa 14 Tage eines Monats auf Urlaub sein wirst. Das Bild habe ich vor Augen. Ich hatte 8 Jahre ein Dienstauto und war froh so privilegiert zu sein. Ich bin eben auf eine solche Idee nicht gekommen. Aber das hat was mit Bescheidenheit zu tun.
Mir kommt halt die Frage weil mein vorheriger AG alle kosten innerhalb Europas übernommen hat beim Tanken und ich das bisher nur so kannte.
ich hatte bisher noch nie ein privates Auto sondern bisher immer einen Firmenwagen und kenne es daher auch einfach nicht anders.
Dann bist Du ganz besonders privilegiert.
Kann sein, aber deshalb muss man sich ja nicht zufrieden geben bzw. Kann Dinge ja auch in Frage stellen.
Dieser wird per 1 Prozent versteuert.
Das ist eine Pauschale, mit der alles abegolten ist. Die Kosten für private Fahrten kannst du in keinem Fall steuerlich geltend machen.
Richter BFH a.D. Bild: Haufe Online Redaktion Die BFH-Urteile dürften alle freuen, die die Kraftstoffkosten ihres Dienstwagens selbst tragen. Vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung auch bei der 1 %-Regelung (Rechtsprechungsänderung).
in keinem Fall stimmt aber nicht ganz.
Dann war ich nicht auf dem laufenden.
Kein Thema, mein Problem ist.. ich Tage ja nicht pauschal alle kosten, sondern nur in der Urlaubszeit.
Und das ist der springende Punkt.
Nein, private Kosten, und nichts ist privater als Urlaub, sind steuerlich irrelevant.
in diesem speziellen Falle aber leider falsch
Schade ... da hätte ich viel Geld gespart, wenn das schon früher so gewesen wäre. Rückwirkend kann ich schwer nachweisen welche Kosten für welches Fahrzeug angefallen sind...