Schaffner nimmt mir mein Monatsticket ab?
Hey
Ich bin heut morgen, wie immer seit 3 Jahren, mit dem Zug gefahren. Ich benutze ein Monatsticket. Das Ticket hab ich dem Schaffner vorgezeigt, aber es wurde von seinem Gerät nicht erkannt. Anscheinend ist diese Karte defekt, darauf hin hatte der Schaffner mir diese Karte abgenommen.
Darf er mir die überhaupt weg nehmen? Ich meine das ist ja mein Eigentum, oder?
Ich freu mich auf eure Antworten :)
6 Antworten
Ja, darf er. Fahrkarten dürfen zu Prüfzwecken eingezogen werden, um beispielsweise zu prüfen, ob irgendwas an deiner Fahrkarte manipuliert ist. Dann muss allerdings dafür gesorgt werden, dass du solange, wie die Prüfung andauert, einen Ersatz bekommst. Einfach so einziehen darf der Kontrolleur die Fahrkarte also nicht, sondern er muss schon dafür sorgen, dass du irgendwie mit einer Ersatzfahrkarte weiterfahren kannst. In diesem Fall allerdings wohl nicht, da die Nichtlesbarkeit deiner Fahrkarte durch das Lesegerät schon als Anhaltspunkt reicht, dass du keine gültige Fahrkarte hat. Du bist also in diesem Fall zunächst Mal nicht von einem Schwarzfahrer zu unterscheiden. Eigentlich hätte er dir eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen müssen, mit der du dann weiterfahren kannst, der du dann im Nachhinein widersprechen kannst.
Er wird sie dir nicht wortlos weggenommen und danach seiner Wege gegangen sein, oder? Erzähl doch mal die ganze Geschichte, was er dir gesagt hat.
Die Karte gehört dir übrigens nicht, sonderm dem Eisenbahnunternehmen. Dass du 3 Jahre mit dem Zug fährst, soll welche Bedeutung haben?
Wenn deine Scheckkarte irgendwelche Merkwürdigkeiten aufweist, ist diese auch SchwuppdiWupp im Automaten verschwunden.
Dann muss man so etwas eben an richtiger Stelle klären.
Aber nicht bei GF.
Das ist nicht dein Eigentum.
Er muss das zur Beweissicherung sicherstellen.
Darf er mir die überhaupt weg nehmen? Ich meine das ist ja mein Eigentum, oder?
Auf den mir bekannten Tickets steht, dass es sich um das Eigentum des Beförderungsunternehmens handelt.
Wende dich an die ausgebende Stelle.
Er hat Geld bezahlt also gehört die Fahrkarte ihm selber und nicht mehr der Deutschen Bahn.