Schaffner nimmt mir mein Monatsticket ab?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, darf er. Fahrkarten dürfen zu Prüfzwecken eingezogen werden, um beispielsweise zu prüfen, ob irgendwas an deiner Fahrkarte manipuliert ist. Dann muss allerdings dafür gesorgt werden, dass du solange, wie die Prüfung andauert, einen Ersatz bekommst. Einfach so einziehen darf der Kontrolleur die Fahrkarte also nicht, sondern er muss schon dafür sorgen, dass du irgendwie mit einer Ersatzfahrkarte weiterfahren kannst. In diesem Fall allerdings wohl nicht, da die Nichtlesbarkeit deiner Fahrkarte durch das Lesegerät schon als Anhaltspunkt reicht, dass du keine gültige Fahrkarte hat. Du bist also in diesem Fall zunächst Mal nicht von einem Schwarzfahrer zu unterscheiden. Eigentlich hätte er dir eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen müssen, mit der du dann weiterfahren kannst, der du dann im Nachhinein widersprechen kannst.

Er wird sie dir nicht wortlos weggenommen und danach seiner Wege gegangen sein, oder? Erzähl doch mal die ganze Geschichte, was er dir gesagt hat.

Die Karte gehört dir übrigens nicht, sonderm dem Eisenbahnunternehmen. Dass du 3 Jahre mit dem Zug fährst, soll welche Bedeutung haben?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Power12345678  16.12.2020, 12:29
Die Karte gehört dir übrigens nicht, sondern dem Eisenbahnunternehmen.

Er hat Geld bezahlt also gehört die Fahrkarte ihm selber und nicht mehr der Deutschen Bahn.

ronnyarmin  16.12.2020, 12:39
@Power12345678

Lies mal, was da draufsteht.

Er hat Geld für die Beförderung bezahlt.

Wenn deine Scheckkarte irgendwelche Merkwürdigkeiten aufweist, ist diese auch SchwuppdiWupp im Automaten verschwunden.

Dann muss man so etwas eben an richtiger Stelle klären.

Aber nicht bei GF.

Das ist nicht dein Eigentum.

Er muss das zur Beweissicherung sicherstellen.

Darf er mir die überhaupt weg nehmen? Ich meine das ist ja mein Eigentum, oder?

Auf den mir bekannten Tickets steht, dass es sich um das Eigentum des Beförderungsunternehmens handelt.

Wende dich an die ausgebende Stelle.