Im Zug eingeschlafen. Haltestelle verpennt und muss nun Strafe zahlen.
Hallo Gemeinde. Ich bin vorhin mit dem Zug zur Arbeit gefahren und eingeschlafen. Habe meinen Halt verpennt und wurde später vom Knöllchenprinz geweckt. Da meine Fahrkarte nur bis zu meinem eigentlichen Stop galt, muss ich nun eine riesige Strafe zahlen.
Nun mein Problem. Ich nehme starke Tabletten die mich fast im Stehen einschlafen lassen, leide zudem noch ein einer schwachen Form von Narkolepsie und kann meinen Körper einfach nicht kontrollieren. Ich schlafe regelmäßig sogar beim Essen ein.. Kann ich eventuell dagegen vorgehen?
15 Antworten
Du kannst dir ein Attest vom Arzt holen und damit gehst du zur Zahlstelle, legst das vor und erklärst es ihnen. Die lassen in der Regel mit sich reden. Vermutlich wirst du dann nur eine Bearbeitungsgebühr von 5.-€ zahlen müssen.
Der Zugbegleiter ist aber ein rechter Pedant. Der hat doch gesehen, dass du eine Fahrkarte bis XY hast und eingeschlafen bist. Das ist mir mal passiert, als ich mit dem Zug von München nach Nürnberg wollte. Bin eingeschlafen und kurz nach Nürnberg kontrolliert worden. Der Kontrolleur hat gemeint, dass er eigentlich eine Fahrpreisnacherhebung machen müsste, aber er sieht ja, dass ich nicht nach Würzburg wollte und dass ich eh schon gestraft genug bin, weil ich Minimum 4 Stunden länger unterwegs bin und mir jetzt dann auch noch eine Fahrkarte von Würzburg nach Nürnberg kaufen muss. Nicht alle Kontrolleure sind Seelenlose Maschinen, die ihre Programmierung ausführen, egal was ist.
Widerspruch gegen die Strafe einlegen und ärztliches Attest beilegen.
Nö, aber sie lassen ja mit sich reden.
Das sind in der Regel keine Unmenschen.
Zudem wäre das eine schlechte Publicity, wenn durch die Presse geht, dass die Bahn Leute, die in der Bahn zusammenklappen noch mit einer Strafe wegen Schwarzfahren zusätzlich bestraft, weil sie nicht ausgestiegen sind als sie eigentlich mussten.
Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass ein Ohnmächtiger gar keine Straftat begehen kann. Der Zustand der Narkolepsie ist eine Art Ohnmacht. Man kann doch keine Beförderung erschleichen, wenn man Ohnmächtig ist.
Das ist im "§ 827 BGB Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit" geregelt und nennt sich Deliktsunfähigkeit.
...oder im §20 StGB und nennt sich Schuldunfähigkeit.
Meine Guete, manche Schaffner haben wirklich nichts besseres zu tun....
Am besten wickelst Du die Sache ueber https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/ ab - bloss nicht schriftlich oder Einschreiben oder so, das geht alles seltsamerweise haeufig verloren.
Ueber die Webseite hast Du hingegen jederzeit Zugriff auf die komplette Dokumentation und Kommunikation mit der Bahn.
Da kannst Du auch Scans Deiner Zeitkarte und andere Dokumente hochladen. Packungsbeilage Deienr Medizin waere wohl nicht schlecht.
Bleib freundlich, und bitte darum, dass Dir die Strafe erlassen wird.
(Anmerkung: Ich bin auf dem Heimweg von der Arbeit sogar mal in den falschen ICE eingestiegen, nach Mannheim anstatt nach Aschaffenburg, und auf dem "Umweg" zwei mal kontrolliert worden. Gefuehlte 100 Mal habe ich mitbekommen, dass Leute versehentlich nach Aschaffenburg eingestiegen sind anstatt nach Mannheim. Niemals musste jemand nachzahlen. Daher denke ich auch nicht, dass Du Strafe zahlen musst.)
Formal kannst du natürlich Widerspruch einlegen.
Bei so schweren Nebenwirkungen finde ich es allerdings bedenklich, ohne Begleitung mit der Bahn zu fahren.
Ja, würde ich schon sagen. Lass Dir ein Gutachten oder eine Bescheinigung von Deinem Arzt geben. Damit kannst Du beweisen, das Du nichts dafür kannst, das du eingeschlafen bist Dann dürften sie eigentlich keine Strafgebühr mehr von Dir verlangen. Knöllchenprinz= Fahrkartenkontrolleur? Frage nur, weil ich diesen Ausdruck noch nie gehört habe.
Danke dir. Knöllchenprinzen sind entweder Leute vom Ordnungsamt, die Strafzettel verteilen, oder in diesem Fall der Kontrolleur. :)
Ein ärztliches Attest setzt den Vertrag zwischen ihm und der Bahn bzw. die Beförderungsbedingungen nicht außer Kraft.