Deutsche Bahn Strafe - muss ich sie wirklich zahlen?

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Ich nehme an, die 40€ sind noch nicht bezahlt und sollen noch vollstreckt werden. Ich weiß nicht, wie das läuft. Ich denke mal, du hast ein Schreiben bekommen, in dem du aufgefordert wirst, 40€ zu zahlen. Wenn ja, Einspruch bzw. Widerspruch einlegen und warten. Ein Widerspruch hat stets aufschiebende Wirkung, also keine Angst, eine Frist zu versäumen. Aber reagieren musst du.

Die Bahn wird dann, weil sie wohl zig von solchen Widersprüchen erhält, einen Automatismus ablaufen lassen, in dem sie die Angelegenheit ihren Juristen gibt oder an die Behörden. Wie auch immer. Irgendwann wirst du dann wohl ein zweiten Schreiben erhalten. Wie ernst die Situation ist, erkennst du immer daran, ob eine sog. "Rechtsbehelfsbelehrung" beiliegt (oder auf der Rückseite). Gibt es keine, befindest du dich noch auf der untersten Eskalationsstufe. In dem Rechtsbehelf steht dann auch drin, wie du dich wehren kannst. Nutze diese Hilfe, aber versäume keine Frist. Das ist ein Fehler, den die meisten machen.

Versprich dir aber nicht zu viel davon. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bahn den Fall nach Schema F abhandelt und einfach argumentiert, dass das, was in deren AGB steht maßgeblich sei und nicht, was eine zweifelhafte Mitarbeiterin sagt. Wahrscheinlich hast du den Namen der Mitarbeiterin nicht einmal notiert, so dass die Bahn unterstellen könnte, dass ihr Personal eine solche Aussage niemals macht. Eine Befragung der Dame ist ja unmöglich.

Aber vielleicht zeigt die Bahn sich ja auch kulant. Immerhin hast du 4 Zeugen, die deine Version hoffentlich bestätigen können und die Bahn 5 Kunden möglicherweise zu verlieren.

Du hättest sofort beim Einsteigen oder unmittelbar danach zu dem Zugbegleiter gehen müssen, damit er das Ticket entwertet. Wenn du solange wartest, bis er zu dir kommt, dann ist es zu spät. Dann hast du kein gültiges Ticket, fährst also schwarz und wirst wohl zahlen müssen.

Versuche dennoch, der Bahn die Angelegenheit zu schildern und hoffe auf Kulanz. Mehr kannst du nicht tun.

Ein nicht entwerteter Fahrausweis ist nicht gültig.

Ich bin etwas überrascht, dass nach dem Falten des Tickets die Entwertung an mehreren Geräten nicht funktioniert hat und die Dame von der Information euch an das Zugpersonal verwiesen hat. Ich würde nun mal abwarten was passiert. Gegebenenfalls weisst du noch bestimmt, zu welcher Zeit und wo ihr am Info-Schalter gewesen seid und an welchem Entwerter ihr es als erstes versucht hat. Ich nehme an, das Ticket hat der Kontrolleur eingezogen.

Ja, ich würde Einspruch einlegen und das Ganze schildern...

Du bist zwar falsch beraten worden, wirst aber leider nicht drum rum kommen, die Strafe zu zahlen. Und in Heudelberg gibt es sicherlich nicht nur einen Automaten.

Dignity94 
Beitragsersteller
 20.11.2011, 18:45

wir waren bei 5 automaten und in keinen hats gepasst