Wurde ich zu Unrecht des Zuges verwiesen?

Meine beiden Fahrpreisnacherhebungen - (Recht, Bahn, Deutsche Bahn)

6 Antworten

Ja, würde ich machen. Innerhalb eines Tarifgebietes gilt eine Fahrkarte dann bis zum Endziel.

(Man kann ja auch mit einem Zugticket noch mit einem Linienbus weiterfahren).

Deine Ausgangsfrage ist nicht zu beantworten denn du hast es geflissentlich unterlassen zu erzählen warum er dich von der Weiterfahrt ausgeschlossen hat. Erst wollte er ja nur eine Nachlösung schreiben, was ist dann passiert?
Und "er hat dich nicht ausreden lassen" - Lustig wie viele Schwarzfahrer der Meinung sind der Kontrollierende wäre zu ihrer persönlichen Unterhaltung da. Den interessieren die 100000 Ausreden die jeder Schwarzfahrer meint erzählen zu müssen nicht. Auch nicht die Leidensgeschichte der Tante oder wie das in Osaka gehandhabt wird. Kein gültiger Fahrausweis = Nachlösung . Punkt . Sonst würde der bis zur Endhaltestelle diskutieren und käme nicht zu seiner Arbeit.

Wenn mir sowas passieren würde, dass ich meinen Studentenausweis vergesse,dann hätte ich mir doch für die Rückfahrt einfach eine ganz normale Fahrkarte geholt. Und was hat der Studentenausweis mit dem Fahrschein zu tun, soweit ich weiß, müssen auch Studenten Fahrkarten ziehen. Da bist Du schon mal selbst dran schuld. Du hast die Rückfahrt bewußt "mit Schwarzfahren" angetreten. Aber das ist nur ein Punkt, jetzt zum Rauswerfen aus dem Zug. Du kannst diesen Schaffner anzeigen, er darf Dich nicht einfach auf dieser Strecke aus dem Zug werfen, zumal Du ja ein Ticket hattest. Ich wräe einfach nicht gegangen. Was will er denn machen, wenn Du auf Deinem Platz sitzen bleibst? Es hätte Dir ja auch was passieren können, Du hättest angefahren werden können. Ich hoffe, Du hast das Ticket noch, nimm es mit, wenn Du zur Polizei gehst und Anzeige erstattest. lg Lilo

ES1956  15.10.2015, 13:27

Selbstverständlich darf das Zugpersonal unter gewissen Umständen (ich war nicht dabei) Personen von der Weiterfahrt ausschließen. Problematisch wird das erst bei Hilfsbedürftigen z.B. Kindern.

wildgurke 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 11:48

Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass mir mein Studentenausweis als Fahrkarte dient denn ich darf damit für dieses eingeschriebene Semester durch das ganze RMV Gebiet fahren. Und ein Ticket kostet von Friedberg nach Hause 8,10€ und die Fahrpreisnacherhebung kostet mich 7€.

So rein mathematisch macht das schon mal Sinn es darauf ankommen zu lassen. Und außerdem hatte ich kein Geld sonst hätte ich ja auf dem 23-Kilometer langen Heimweg ein Taxi genommen.

LuxMayer  14.10.2015, 12:19
@wildgurke

Ich nehme lieber 2,20€ in Kauf als mich nah an einer Anzeige zu bewegen.

Ja, ich würde es darauf ankommen lassen.

Wenn der Zug auch zum RMV gehört hat hätte dich der Schaffner mitnehmen müssen!

wildgurke 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 11:41

Also an ich ist das bei uns hier im Rhein-Main-Gebiet so geregelt, dass man an Automaten des RMVs seine Fahrkarte zieht und dann in einen der Züge steigt.

Egal ob HLB oder DB.

Und wie man ja auf meinen beiden DB Fahrpreisnacherhebungen erkennen kann, gelten die mit ausgedruckten Tickets zur Weiterfahrt Unter den Tarifbedingungen des RMVs.

dieschi  14.10.2015, 11:42
@wildgurke

Jepp, ist bei uns (RNV) genau so ... Also ab zur Geschäftstelle und Beschwerde einlegen... oder schriftlich - per Einschreiben!

Hab nur gefragt weil es auch private Fahr-Unternehmer gibt die sich nicht einem Verkehrsverbund angeschlossen haben.

Ich wuerde erstmal einen Beschwerdebrief an die DB schreiben, die sind bei Kundenbeschwerden erstaunlich kulant.

Je nachdem wie die reagieren wuerde ich dann auch einen Anwalt einschalten.

LuxMayer  14.10.2015, 12:20

Hauptsache gegen die DB schreiben? Wie du beim lesen merken würdest, fährt ab Gießen die HLB. Also ist da auch die Beschwerde angebracht. 

LiselotteHerz  14.10.2015, 11:45

Ein Student, der sich noch nicht mal seine Fahrkarten kaufen kann, kann sich ganz sicherlich keinen Anwalt nehmen. Nichts da, Anzeige erstatten.

wildgurke 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 11:50
@LiselotteHerz

Habe noch eine Rechtschutzversicherung von meinem Vater. Außerdem muss ich die Beschwerde dann denke ich an die HLB (=Hessische Landesbahn) wenden, was ich bereits in Form einer E-mail getan habe.
Ich habe auch um ein Statement gebeten und habe nach 2 Werktagen keine Antwort bekommen.