Wurde ich zu Unrecht des Zuges verwiesen?
Mal so als Vorinformation: Die DB und die HLB unterliegen beide den Tarifbedingungen des RMVs (Rhein-Main-Verkehrsbund).
Am 08. Oktober bin ich mit dem Zug von Ehringshausen nach Friedberg gefahren. Ich bin in einen Zug der DB gestiegen. Ich hatte meinen Studentenausweis zuhause vergessen und bekam dieses "Schwarzfahrerticket" was mich zur Weiterfahrt nach Friedberg, zu einer Veranstaltung der Einführungswoche meiner Hochschule berechtigt hat.
Nach der Veranstaltung habe ich den Zug der DB von Friedberg nach Gießen/Treysa bestiegen. Im Zug bekam ich wieder so ein ,,Schwarzfahrerticket'' welches mich zur Weiterfahrt nachhause - Ehringshausen - berechtigte.
Bis hierhin noch alles in Ordnung und kein Einspruch. Ja ich habe meinen Studentenausweis zuhause vergessen.
Ich stieg in Giessen in die HLB (keine DB) nach Ehringshausen. Ich sprach den Schaffner darauf an dass ich bereits eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hätte (welches mich ja zur Weiterfahrt nach Ehringshausen unter den Tarifbedingungen des RMV berechtigt, denen sie ja auch unterliegen). Und dann sagt ihr Schaffner, dass er ein neues jetzt schreibt. Ein drittes Ticket. Ich Student ich kann mir sowas nicht leisten, die 14,00€ der letzten Zweien sind schon zu viel. Ich habe wirklich nichts mehr gehabt.
Ich hab ihm versucht zu erklären was passiert ist und dass ich zur Weiterfahrt nach Ehringshausen berechtigt bin, doch der Schaffner hat mich mehrere Male nicht ausreden lassen und hat mich dann aus dem letzten Zug dieser Nacht verwiesen. Ich war in Dutenhofen und bin ca. 23 Kilometer nach Hause gelaufen. Ich hatte kein Geld, es hat geregnet und ich konnte niemanden erreichen der mich abholen hätte können.
Bin ich im Recht? Soll ich Anzeige schalten?
6 Antworten
Ja, würde ich machen. Innerhalb eines Tarifgebietes gilt eine Fahrkarte dann bis zum Endziel.
(Man kann ja auch mit einem Zugticket noch mit einem Linienbus weiterfahren).
Deine Ausgangsfrage ist nicht zu beantworten denn du hast es geflissentlich unterlassen zu erzählen warum er dich von der Weiterfahrt ausgeschlossen hat. Erst wollte er ja nur eine Nachlösung schreiben, was ist dann passiert?
Und "er hat dich nicht ausreden lassen" - Lustig wie viele Schwarzfahrer der Meinung sind der Kontrollierende wäre zu ihrer persönlichen Unterhaltung da. Den interessieren die 100000 Ausreden die jeder Schwarzfahrer meint erzählen zu müssen nicht. Auch nicht die Leidensgeschichte der Tante oder wie das in Osaka gehandhabt wird. Kein gültiger Fahrausweis = Nachlösung . Punkt . Sonst würde der bis zur Endhaltestelle diskutieren und käme nicht zu seiner Arbeit.
Wenn mir sowas passieren würde, dass ich meinen Studentenausweis vergesse,dann hätte ich mir doch für die Rückfahrt einfach eine ganz normale Fahrkarte geholt. Und was hat der Studentenausweis mit dem Fahrschein zu tun, soweit ich weiß, müssen auch Studenten Fahrkarten ziehen. Da bist Du schon mal selbst dran schuld. Du hast die Rückfahrt bewußt "mit Schwarzfahren" angetreten. Aber das ist nur ein Punkt, jetzt zum Rauswerfen aus dem Zug. Du kannst diesen Schaffner anzeigen, er darf Dich nicht einfach auf dieser Strecke aus dem Zug werfen, zumal Du ja ein Ticket hattest. Ich wräe einfach nicht gegangen. Was will er denn machen, wenn Du auf Deinem Platz sitzen bleibst? Es hätte Dir ja auch was passieren können, Du hättest angefahren werden können. Ich hoffe, Du hast das Ticket noch, nimm es mit, wenn Du zur Polizei gehst und Anzeige erstattest. lg Lilo
Selbstverständlich darf das Zugpersonal unter gewissen Umständen (ich war nicht dabei) Personen von der Weiterfahrt ausschließen. Problematisch wird das erst bei Hilfsbedürftigen z.B. Kindern.
Ich nehme lieber 2,20€ in Kauf als mich nah an einer Anzeige zu bewegen.
Ja, ich würde es darauf ankommen lassen.
Wenn der Zug auch zum RMV gehört hat hätte dich der Schaffner mitnehmen müssen!
Also an ich ist das bei uns hier im Rhein-Main-Gebiet so geregelt, dass man an Automaten des RMVs seine Fahrkarte zieht und dann in einen der Züge steigt.
Egal ob HLB oder DB.
Und wie man ja auf meinen beiden DB Fahrpreisnacherhebungen erkennen kann, gelten die mit ausgedruckten Tickets zur Weiterfahrt Unter den Tarifbedingungen des RMVs.
Jepp, ist bei uns (RNV) genau so ... Also ab zur Geschäftstelle und Beschwerde einlegen... oder schriftlich - per Einschreiben!
Hab nur gefragt weil es auch private Fahr-Unternehmer gibt die sich nicht einem Verkehrsverbund angeschlossen haben.
Ich wuerde erstmal einen Beschwerdebrief an die DB schreiben, die sind bei Kundenbeschwerden erstaunlich kulant.
Je nachdem wie die reagieren wuerde ich dann auch einen Anwalt einschalten.
Hauptsache gegen die DB schreiben? Wie du beim lesen merken würdest, fährt ab Gießen die HLB. Also ist da auch die Beschwerde angebracht.
Ein Student, der sich noch nicht mal seine Fahrkarten kaufen kann, kann sich ganz sicherlich keinen Anwalt nehmen. Nichts da, Anzeige erstatten.
Habe noch eine Rechtschutzversicherung von meinem Vater. Außerdem muss ich die Beschwerde dann denke ich an die HLB (=Hessische Landesbahn) wenden, was ich bereits in Form einer E-mail getan habe.
Ich habe auch um ein Statement gebeten und habe nach 2 Werktagen keine Antwort bekommen.
Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass mir mein Studentenausweis als Fahrkarte dient denn ich darf damit für dieses eingeschriebene Semester durch das ganze RMV Gebiet fahren. Und ein Ticket kostet von Friedberg nach Hause 8,10€ und die Fahrpreisnacherhebung kostet mich 7€.
So rein mathematisch macht das schon mal Sinn es darauf ankommen zu lassen. Und außerdem hatte ich kein Geld sonst hätte ich ja auf dem 23-Kilometer langen Heimweg ein Taxi genommen.