Strafe mildern?
Hey
ich bin heute mit der Bahn nachhause gefahren, da wir umgezogen sind muss ich jetzt halt mit der Bahn fahren... ich hab mir ein Ticket der Preisstufe B gekauft für 6 Euro. Als ich zu Hause war wollte ich nochmal kurz los und bin mit dem selben Ticket gefahren. Ich wusste dabei nicht, dass das nicht geht und muss jetzt eine Strafe von 60€ zahlen... ich habe gestern ein schokoticket (VRR-Gebiet) beantragt... kann ich es irgendwie klären, dass ich keine 60€ zahlen muss? Ich kann mir das nämlich gerade echt nicht leisten...
4 Antworten
Wenn du dich vorher nicht über die Gültigkeit deines Tickets informiert hast, ist das dein Problem. Ein Einzelticket gilt nun einmal nur für eine Fahrt (auch mit Umsteigen), aber nicht für weitere Fahrten.
Die 60 Euro wirst du zahlen müssen. Dass du demnächst ein Schokoticket haben wirst, nützt dir jetzt auch nichts. Zahlst du nicht, wird es noch teurer.
Wie alt bist du?
Wenn unter 18, kann das erhoehte Befoerderungsentgelt gegen dich nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Es handelt sich dabei naemlich um eine Vertragsstrafe, die nur dann anfallen kann, wenn es auch einen entsprechenden Vertrag gibt. Den kann es bei Minderjaehrigen aber ohne Zustimmung der Eltern gar nicht geben. Die haben dem Schwarzfahren aber wohl kaum zugestimmt.
Bist du allerdings mindestens 14 und verweigerst die Zahlung des erhoehten Befoerderungsentgelts, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen geben. Die wird sonst i.d.R. erst erstattet, wenn man schon mehrmals erwischt wurde. Ab 14 bist du strafmuendig.
Bist du aber auch noch keine 14, kann dir auch strafrechtlich nichts passieren. Du bist dann ja noch nicht strafmuendig.
Bin 15
Jetzt ist es zuspät würde ich mal behaupten,hättest du voher verscuhen müssen beim Kontroleur
ach nadann mach das
Hast du bei dem Antrag auf das Schokoticket (?) einen vorläufigen Fahrausweis bekommen oder ist das Schokoticket erst gültig, wenn du es bekommst? Ich würde mal sagen, dass du Pech gehabt hast, weil du ohne gültiges Ticket gefahren bist. Du kannst natürlich zur Stelle hingehen und sagen, dass du gedacht hättest, dass das Einzelticket auch für zwei Fahrten gilt. Das wird dir keiner glauben. Ich sehe da eher schwarz.
Man kann rückwirkend eine geringere Strafe bekommen, wenn man nachweisen kann, dass man zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Tickets war (z. B. zu Hause vergessen etc.). Wenn du eine Tageskarte findest, kannst du sagen, die hättest du zu Hause liegen. Das wäre die einzig realistische Chance, die ich sehe. Ob das erlaubt ist, weiß ich nicht.
Was soll da zu klären sein? Der Kontrolleur hatte keine Ahnung und dachte vielleicht, sie hat das Ticket nur zu Hause vergessen. In solchen Fällen muss man das am Schalter klären.
Geht nicht.
Er meinte ich soll zum Service gehen und es da klären, er hatte keine Zeit