Geldstrafe aus einem Gerichtsurteil veränderbar?
Hallo,
mich würde interessieren, ob eine Geldstrafe, welche in einem Gerichtsurteil verkündet wurde nachträglich erhöht werden kann, wenn sich das Gehalt des Verurteilten in der Zeit bis zum schriftlichen Urteil (4-6 Wochen) verändert.
Zum Beispiel bekommt der Verurteilte zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils ALG 2 und es wird eine Geldstrafe von 10x30 Tagessätzen verhängt, in den nächsten Wochen unterschreibt er einen Arbeitsvertrag und verdient nun mehr.
Welches Gehalt würde nun angerechnet werden? Für welche Zeit fordert das Gericht Einkommensnachweise mit Zustellung des schriftlichen Urteils?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann es nicht mehr geändert werden. Anders sieht es aus, wenn man gegen das Urteil Rechtsmittel (also Berufung, oder bei einem Strafbefehl Einspruch) eingelegt hat, und bis zur Rechtsmittelverhandlung das Einkommen sich ändert. In dem Fall wäre das neue Einkommen maßgeblich, denn es gilt immer das Einkommen zum Urteilszeitpunkt.
Wenn das Urteil bei dem ALG II Empfänger auf 10 Tagessätze zu je 30 € lautete, ist der Tagessatz übrigens relativ hoch angesetzt worden. Dagegen hätte man mit einem Einspruch oder einem anderen Rechtsmittel sicherlich Erfolg gehabt.
Andersherum, also bei 30 Tagessätzen zu je 10 €, wäre es korrekt.
PS.
Für welche Zeit fordert das Gericht Einkommensnachweise
Für gar keine. Das Urteil steht ja schon fest. Aus der Anzahl der Tagessätze ergibt sich die Höhe der Geldstrafe, man muss einfach nur die Anzahl mit der Höhe des Einzelnen Tagessatzes multiplizieren. Bei der oben genannten Beispielstrafe sind es also 300 €. Einkommensnachweise würden nur angefordert, wenn man Ratenzahlung beantragt. Dafür (die Höhe der Raten) wäre dann das neue Einkommen maßgeblich. An der eigentlichen Höhe der Strafe ändert das aber natürlich nichts.
Da kein Mensch sein Gehalt "melden" muss, wer sollte das Ändern? Üblichweise wird kein Gehaltsnachweis verlangt. Würde jemand deine Angaben jedoch nun anzweifeln und der Staatsanwalt das prüfen, müsstest du einen Gehaltsnachweis liefern und das wäre dann der neue.
Ich würde den Job sofort kündigen, das lohnt sich dann wie die sau. Lieber in ALG2 bleiben.
Hi,
nein, nachträglich kann das Urteil nicht verändert werden, selbst wenn er nach dem Urteil im Lotto gewinnt.