Jugendarrest umgehen?
Hallo habe folgende Frage Unser Sohn wurde wegen Körperverletzung zu 1000 Euro Geldstrafe und " Wochen Jugendarrest verurteilt. Dieses Urteil erscheint uns viel zu hoch. Unser Sohn ist auch diesbezüglich noch nie auffällig geworden. Kurze Tatbeschreibung Unser Sohn war mit zwei Freunden nach einer Party stark angetrunken. Die Freunde pöbelten das Opfer an und einer von Ihnen hatte ihm wohl auch einen Faustschlag verpasst. Unser Soh hatte dem Opfer lediglich ein Bein gestellt. Daraufhin flüchtete das Opfer.Der junge Mann hat außer ein paar blauen Flecken keine Schäden davongetragen. Eine Entschuldigung nahm er nicht an. Unser Sohn macht eine Ausbildung und soll nun zwei Wochen eingesperrt werden. Hätten wir gewusst das das Urteil so hart ausfällt hätten wir einen Anwalt eingeschaltet man sagte uns aber, da die Jungs bei der Polizei geständig waren wäre dies überflüssig ,da die Sachlage kar wäre. Kann man die Haftstrafe umgehen obwohl das Urteil gefällt ist, aber schriftlich noch nicht vorliegt. Die Einspruchsfrist ist verstrichen,der Richter sagte uns dies sei zwecklos. Zu erwähnen sei vielleicht noch das laut Richter das Strafmaß so hoch bemessen wurde, weil unser Sohn mal seinen Roller " friesiert" hat und mi 14 Jahren im Baumarkt ein Päcken Schrauben für 2,50€ mitgehen ließ ansonsten wurde er nie auffällig und lebt in geordneten Familienverhältnissen
14 Antworten
Wer anderen einen Schaden zufügt muß damit rechnen das er dafür bestraft wird. Ganz egal wie oft oder wie lange er zugeschlagen hat. Wenn er nur dem Flüchtenden ein Bein gestellt hat so hat er durch seine Tat den anderen Schlägern erst die Schlagattake ermöglicht. Deshalb muss er mit einer Strafe rechnen. Dabei ist es vollkommen egal ob er betrunken gewesen ist oder nicht. In dem Moment wo er das Bein gestellt hat wuste er was er tut. Von daher finde ich die Strafe gerecht. Wenn er dadurch Probleme mit dem Chef bekommt ist nur er alleine dafür verantwörtlich. Vielleicht läst sich das Einsitzen ja in den Urlaub legen.
Ist doch in Ordnung wenn er mal eingesperrt wird, du redest davon das er so gut wie noch nie auffällig war, dabei ist dies nun schon das 3te mal, normal ist das nicht und der Arrest würde ihm vielleicht mal gut tun. Ausserdem sind 2 Wochen auch nicht so schlimm.
da lässt sich nichts mehr machen, das Urteil ist rechtskräftig. Und die Aussage, daß ein Anwalt nicht nötig sei, sollte man nicht glauben, mein Sohn hatte für eigentlich nichts (er hatte ein Mädchen, das ihn mit Wasser bespritzte am Handgelenk festgehalten) 24 std Sozialstunden bekommen. Kurz danach wurde er von der Polizei aufgehalten, weil er zu schnell mit dem Mofa unterwegs war (nicht frisiert, sondern technischer Defekt). Nun habe ich einen Anwalt genommen, weil der Staatsanwalt ihn sich vorknöpfen will.
Auf jeden Fall immer einen Anwalt nehmen!
Euer Sohn hat nun mal Mist gebaut und sollte auch dafür büßen.So nach dem Motto: "Wehret den Anfängen"!
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann man nichts mehr machen
Ich weiß ja, dass Eltern ihre Kinder lieben und immer das Beste für sie wollen...... alles klar, aber ansonsten noch nie auffällig
nun a. 2 x Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung b. 1x Diebstahl ( und für 2,50 .. das ist um so trauriger) c. Alkohol in Mengen, die er nicht verträgt d. Belästigung anderer e. Körperverletzung oder zumindest Inkaufnahme, dass sich ein anderer verletzt
und das ist nur das, was die Eltern wissen......
ich denke das reicht - vor allem, er ist in der Ausbildung und sollte langsam mal vernünftig werden.... Er kann ja den Arrest evtl. im Urlaub absitzen, dann ist es in der Firma nicht gleich allen bekannt.