Geld vom Jobcenter fordern?

5 Antworten

§ 41a SGB II – Vorläufige Entscheidung

Vermutlich hast Du Leistungen aufgrund vorläufiger Entscheidung gemäß § 41a SGB II erhalten. Da mußt Du nach Ende des 6-monatigen Bewilligungszeitraumes schon selbst tätig werden. Bedeutet, Deine Einkünfte aus diesen sechs Monaten nachweisen und abschließende Leistungsberechnung beantragen.

Ohne Antrag passiert nichts und irgendwann wird dann der vorläufige Bescheid bestandskräftig.

Also, ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
werwiewas1337 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 15:52

Dafür ist ja die Anlage EKS zuständig, in der man abschließend (nach Ablauf des Bewilligungszeitraums) seine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit einträgt. Oder nicht? Daraus wird doch dann der Zahlungsüberschuss oder die Unterbezahlung errechnet.

Wie oben gesagt, ist es jetzt ein 3/4 Jahr her, seit dem ich die Anlage EKS inkl. aller Rechnungen und Belege innerhalb des Bewilligungszeitraums beim JC in den Briefkasten geworfen habe.

Ist das nicht ausreichend?

du kannst deine forderungen zusammenrechnen, nachweise anhängen und um zeitnahe bearbeitung bitten.

werwiewas1337 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 13:46

Was noch dazu kommt ist, dass das Jobcenter mir ein halbes Jahr zuvor
zuviel Geld bezahlt hat (da meine Einkünfte höher waren als erwartet). Dieses Betrag ist ungefähr gleich zu dem Betrag den ich zu wenig bekommen habe. Man könnte also eigentlich die beiden Sachen verrechnen, aber so funktioniert das anscheinend nicht. Jetzt zahle ich monatlich eine kleine Rate und warte auf das Geld vom JC. Habe sozusagen dort ein Sparkonto eröffnet..

markusher  06.11.2018, 15:32
@werwiewas1337

lol ich weiß, dass kommt einem manchmal so vor.

Hast du das JC denn schon schriftlich und nachweislich darüber in Kenntnis gesetzt?
Was war die Reaktion darauf ?

Dave0000  06.11.2018, 13:58

Dann ist doch alles klar

Schreib nen Brief und Klär die Sache

werwiewas1337 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 13:46

Noch nicht. Würde ich aber zeitnah machen.

Was noch dazu kommt ist, dass das Jobcenter mir ein halbes Jahr zuvor
zuviel Geld bezahlt hat (da meine Einkünfte höher waren als erwartet). Dieses Betrag ist ungefähr gleich zu dem Betrag den ich zu wenig bekommen habe. Man könnte also eigentlich die beiden Sachen verrechnen, aber so funktioniert das anscheinend nicht. Jetzt zahle ich monatlich eine kleine Rate und warte auf das Geld vom JC. Habe sozusagen dort ein Sparkonto eröffnet..

Du kannst mit dem Geld nach einem erfolgreich geführten Widerspruchsverfahren oder einer erfolgreich geführten Klage rechnen. Sonst nicht.

Wenn hast du dies gemeldet?

werwiewas1337 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:45

01.04.2018