Geld vom Jobcenter fordern?
Das Jobcenter „schuldet“ mir noch ca. 700€ die zu wenig ausgezahlt wurden, da die halbjährlichen Einkünfte aus meiner selbständigen Tätigkeit zu hoch berechnet wurden und dann niedriger ausgefallen sind. Das ganze ist jetzt schon ein gutes 3/4 Jahr her. Kann ich das Geld vom JC anfordern? Das JC kann ja Zahlungsfristen erheben. Kann ich das auch? Ich nöchte nicht dreist sein, aber gerne wissen, wann ich mit dem Geld rechnen kann.
5 Antworten
Vermutlich hast Du Leistungen aufgrund vorläufiger Entscheidung gemäß § 41a SGB II erhalten. Da mußt Du nach Ende des 6-monatigen Bewilligungszeitraumes schon selbst tätig werden. Bedeutet, Deine Einkünfte aus diesen sechs Monaten nachweisen und abschließende Leistungsberechnung beantragen.
Ohne Antrag passiert nichts und irgendwann wird dann der vorläufige Bescheid bestandskräftig.
Also, ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt.
Dafür ist ja die Anlage EKS zuständig, in der man abschließend (nach Ablauf des Bewilligungszeitraums) seine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit einträgt. Oder nicht? Daraus wird doch dann der Zahlungsüberschuss oder die Unterbezahlung errechnet.
Wie oben gesagt, ist es jetzt ein 3/4 Jahr her, seit dem ich die Anlage EKS inkl. aller Rechnungen und Belege innerhalb des Bewilligungszeitraums beim JC in den Briefkasten geworfen habe.
Ist das nicht ausreichend?
du kannst deine forderungen zusammenrechnen, nachweise anhängen und um zeitnahe bearbeitung bitten.
lol ich weiß, dass kommt einem manchmal so vor.
Hast du das JC denn schon schriftlich und nachweislich darüber in Kenntnis gesetzt?
Was war die Reaktion darauf ?
Dann ist doch alles klar
Schreib nen Brief und Klär die Sache
Noch nicht. Würde ich aber zeitnah machen.
Was noch dazu kommt ist, dass das Jobcenter mir ein halbes Jahr zuvor
zuviel Geld bezahlt hat (da meine Einkünfte höher waren als erwartet). Dieses Betrag ist ungefähr gleich zu dem Betrag den ich zu wenig bekommen habe. Man könnte also eigentlich die beiden Sachen verrechnen, aber so funktioniert das anscheinend nicht. Jetzt zahle ich monatlich eine kleine Rate und warte auf das Geld vom JC. Habe sozusagen dort ein Sparkonto eröffnet..
Du kannst mit dem Geld nach einem erfolgreich geführten Widerspruchsverfahren oder einer erfolgreich geführten Klage rechnen. Sonst nicht.
Wenn hast du dies gemeldet?
01.04.2018
Was noch dazu kommt ist, dass das Jobcenter mir ein halbes Jahr zuvor
zuviel Geld bezahlt hat (da meine Einkünfte höher waren als erwartet). Dieses Betrag ist ungefähr gleich zu dem Betrag den ich zu wenig bekommen habe. Man könnte also eigentlich die beiden Sachen verrechnen, aber so funktioniert das anscheinend nicht. Jetzt zahle ich monatlich eine kleine Rate und warte auf das Geld vom JC. Habe sozusagen dort ein Sparkonto eröffnet..