Jobcenter überweist kein Geld mehr und meldet sich auch nicht, wie vorgehen?

8 Antworten

Rechtlich halte ich mich da mal raus. Die Sozialgesetzgebung ist äußerst kompliziert. Da wissen eigentlich nur Spezialisten richtig Bescheid. Bei der Rechtsschutzversicherung muss sie nachschauen, wofür die überhaupt Deckung zeichnet. Nachher ist es nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sozialschwache haben aber auch Anspruch auf Unterstützung in Rechtssachen. Kann man beantragen.

So jetzt aber. Was ähnliches hatte ich auch mal. Derjenige wollte kein Geld annehmen, oder nur mit äußerster Scham. Da bin ich hergegangen und habe einfach für denjenigen eingekauft, wo ich wusste was benötigt wird und da war das Problem so gut wie gar nicht mehr da und es wurde sich darüber gefreut.

Vielleicht eine Möglichkeit auch für dich, wenn du helfen magst. Besonders für das Kleinkind.

Und Daumen hoch, wenn du da hilfst.


Noni55 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 12:12

Danke :) Halte das für selbstverständlich. Wenn Jemand so im Stich gelassen wird, sollten wenigstens die Freunde für einen da sein. 

So ähnlich wie du habe ich es letzte Woche auch schon gemacht ;-) Ich habe ihr ein Paket Pampers mitgebracht und gesagt, es sei von meiner Schwester, da ihrem kleinen die Windeln nicht mehr passen würden. Stimmte natürlich nicht :P Aber anders würde sie mir das Geld sonst unbedingt zurück zahlen wollen usw.

Sie will einfach niemanden zur Last fallen, wie sie immer sagt. Ihr Ex hat ihr wirklich ganz schön einen beigebracht :( 
Sie hat sich sogar geschämt, beim JC anzurufen. 

Akecheta  15.01.2016, 12:23
@Noni55

Dann sagst einfach, wenn das mit dem Jobcenter geklärt ist und das Geld fließt, auch vom Ex der Unterhalt, dann soll sie dich halt zum schicken Essen einladen. Geht sie garantiert darauf ein ;-)

Dann soll sie noch mal hingehen und einen Antrag auf Vorschuss stellen, ggf. schriftlich und direkt in der Hand drücken und sich auf § 42 SGB 1 verweisen. Danach soll ein Vorschuss gewährt werden, wenn vom Grund her ein Anspruch entsteht, die Bearbeitung aber noch längere Zeit im Anspruch nimmt.

Hilft das auch nicht, einen Anwalt für Sozialrecht einschalten, die Kosten muss das Jobcenter übernehmen, der wird dann eine einstweilige Verfügung erlassen.

Noni55 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 12:06

Oh super! Habe den § gerade mal gegoogelt. Ich werde ihr das gleich weiter geben und mit ihr ein Schreiben aufsetzen! Danke :) 

Das würde bestimmt helfen einen RA zu beauftragen, der dann auch einen Wechsel des Sachbearbeiters vornehmen sollte. Damit der ganze Fall noch mal aufgerollt wird.

Darüber Hinaus würde ich aber auch mal den Anwalt beauftragen das Geld von dem Ex einzufordern. Kann ja nicht sein das der einfach nichts zahlt wenn dieser ja zahlen würde gäbe es bestimmt auch nicht so schlimme Probleme. Da muss das Amt auch nicht mehr soviel zahlen.

Noni55 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 12:19

Sie hat bereits einen Anwalt in der Unterhaltssache beauftragt. Leider ist ihr Ex ein riesen A***** und weigert sich, wo er nur kann. Er reicht ständig alles unvollständig, oder gar nicht ein usw. Sie hat auch bereits Unterhaltsvorschuss beantragt, allerdings noch kein Bescheid bekommen. 

Wenn sie schon einen Anwalt hat,dann soll der sich gefälligst auch um die Angelegenheit kümmern und nicht nur um den nicht gezahlten Unterhalt !

Was ist denn mit Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt,hat sie das schon beantragt ?

Bei zwei Kindern unter 6 Jahren steht ihr jeweils 145 € UV zu,dass sind dann auch schon mal 290 €.

Dann bekommt sie noch 2 x 190 € Kindergeld,also auch 380 €.

Der UV von 145 € + 190 € Kindergeld = 335 € ist dann Einkommen des jeweiligen Kindes und wird dann vorrangig auf dessen Bedarf angerechnet.

Dieser beträgt für ein Kind unter 6 Jahren derzeit 237 € Regelsatz + den Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),also bei 3 Personen dann jeweils 1 / 3 der Warmmiete.

Würde sie also angenommen 600 € zahlen müssen,dann läge der Kopfanteil bei jeweils 200 €,dazu dann die 237 € Regelsatz ( ab 6 dann derzeit 270 € ) ergibt einen Bedarf von min.437 €.

Dann hätte sie in diesem Beispiel für jedes Kind noch einen Anspruch von 102 € Sozialgeld,wenn sie die genannten Gelder bekommen würde.

Da sie Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung bezieht,kann sie einen Freibetrag von bis zu 300 € pro Monat geltend machen,wenn das Elterngeld auch min.300 € beträgt und auf 1 Jahr bezogen wird.

Hat sie das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt,dann halbiert sich der Freibetrag auf 150 € pro Monat.

Angenommen sie bezieht es auf 1 Jahr,dann werden von den 400 € Elterngeld nur 100 € als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf angerechnet.

Ihr Bedarf besteht dann aus 404 € Regelsatz und einen Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % ihres Regelsatzes für 2 Kinder unter 7 Jahren,also so um die 145 € dazu und der angenommene Kopfanteil der KDU - von 200 €.

Dann stünde ihr ca. 749 € an Bedarf zu,abzüglich der 100 € anrechenbaren Elterngeld + die angenommenen 2 x 102 € für die Kinder,sind das dann ca. 850 € was sie bekommen müsste.

Noni55 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 18:28

Wow.. danke! Habe ihr deine Antwort gleich kopiert und weiter geleitet! Wir gehen am Montag zusammen zu ihrem RA und sie hat vorhin per Mail einen Antrag auf Vorschussleistungen nach § 42 SGB I los geschickt. Das Elterngeld hat sie nur auf 1 genommen, da man ihr im Jobcenter sagte, sie dürfte es nicht auf 2 Jahre splitten, wenn sie im Bezug von Hartz 4 sei. Vermutlich auch mal wieder eine falsche Auskunft!
Miete zahlt sie um die 500€ warm. Sie hat eine sehr kleine 2 Zi. Wohnung.

isomatte  15.01.2016, 18:56
@Noni55

Das man dann sein Elterngeld nicht aufteilen kann ist mir nicht bekannt,dass macht aber ja auch im Prinzip nichts !

Denn wenn sie jetzt von vorn herein angenommen 2 Jahre in Elternzeit bleiben möchte,dann bekommt sie halt dann nach dem Wegfall des Elterngeldes ihre vollen Leistungen bzw.Aufstockung gezahlt.

Nur spart das Jobcenter dann Gelder ein,deshalb wahrscheinlich auch diese Aussage.

Denn wenn sie 400 € auf 1 Jahr nimmt,dann kann sie diese max. 300 € absetzen und es würden 100 € anrechenbares Elterngeld bleiben.

Teilt sie es aber auf 2 Jahre auf,dann würde sie nur 200 € Elterngeld bekommen,davon könnte sie dann 150 € an Freibetrag geltend machen,somit könnten schon mal nur max.50 € angerechnet werden.

Schon hätte das Jobcenter über 2 Jahr gerechnet 1200 € gespart.

Nur vergisst das Jobcenter das sie der Vermittlung in Beschäftigung min. bis zum 3 Lebensjahr nicht zur Verfügung stehen muss,wenn sie die Betreuung selber übernehmen möchte.

Was den Vorschuss angeht,da sollte sie mit einem Beistand z.B. dir als gute Freundin persönlich beim Jobcenter auftauchen,wenn sie wirklich etwas erreichen möchte.

Dazu sollte sie am Tag der Vorsprache aktuelle Kontoauszüge ziehen,damit kann sie dann ihre Mittellosigkeit nachweisen,dass muss sie dann an der Info / Anmeldung auch so sagen,dass sie Mittellos ist und eine sofortige Barauszahlung braucht,weil die Bearbeitung des Antrags noch nicht abgeschlossen ist.

Warum geht sie nicht zum Jobcenter, und klärt das vor Ort?...am Besten in Begleitung!

Wenn die aus irgendeinem Grund nicht zahlen, dann flugs zur kostenlosen Rechtsberatung...die für solche Angelegenheiten zuständig sind. Sowas lässt sich nicht am Telefon klären; immer rechtzeitig und direkt beim Jobcenter für Orientierung sorgen. Und Deine Freundin soll darüber keine Tränen vergießen, sondern lieber mehr auf sich als auf Behörden vertrauen. Also lieber immer einen Schritt voraus, als hinterher in chaotischere Zustände zu geraten.

Liebe Grüße Dir & Deiner Freundin

Noni55 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 12:16

War sie doch bereits.. Die haben sie abgewimmelt und gesagt, dass ihr Antrag bereits bearbeitet wird und sie sich so lange Geld leihen soll, von Freunden oder Familie. Einen Termin wollten sie ihr auch nicht geben, da der Antrag angeblich bis zum nächsten freien Termin längst durch wäre.

Habe ihr auch gesagt, dass das alles kein Weltuntergang ist und sich klären wird, aber für sie ist diese ganze Situation sehr belastend. Sie konnte vorher immer für sich selbst sorgen.

LG zurück und danke für die Antwort :)

Ellen9  15.01.2016, 21:41
@Noni55

Das ist nicht okay, dass die sie so hängenlangen. Sie sollte sich rechtlich beraten lassen.

Schönes Wochenende, und gerne beantwortet...bitte😊