Geld für Tochter anlegen, gegen Zugriff der Mutter geschützt.
Hallo ! Ich lebe in Trennung, Scheidung steht unmittelbar bevor.
Ich möchte für meine Tochter, die bei meiner Ex lebt, Geld anlegen/ansparen. Meine Tochter soll an ihrem 18./21. Geburtstag darüber verfügen können.
Das wichtigste ist, daß die Mutter vorher NICHT an das Geld herankommen kann. Außerdem möchte ich gerne, daß das Geld nicht angreifbar sein soll, falls ich oder meine Ex aus irgendwelchen Gründen insolvent werden sollten.
Wie sieht die beste Möglichkeit aus ?
Gruß,
Dirk
12 Antworten
Hallo, im Wald einbuddeln usw. sind schwachsinnige Aussagen - hier sollten nur ernst gemeinte Beiträge geliefert werden. Allerdings kann hier keine verbindliche und rechtssichere Auskunft / Beratung erfolgen - hier können nur Tips und Ideen gegeben werden. Ferner ist das Problem was Sie angesprochen haben keine Angelegenheit die man hier mit 50 Worten oder innerhalb von zwei Minuten erledigen kann! Sie brauchen unbedingt eine fachliche Beratung die Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche berücksichtigt. Es kommt auch darauf an wie viel Sie sparen wollen, für welchen Zweck usw. Es gibt sicherlich Möglichkeiten Ihre Problemstellung zu lösen - aber auch solche Lösungen haben u.U. Einschränkungen oder Auflagen die Sie bereit sein müssen zu akzeptieren. Also Gespräch! Weitere Fragen, bitte direkte Nachricht.
Zuerst müsste mal geklärt werden, welche Anlageform gut und passend ist, danach ergeben sich dann Möglichkeiten, das Geld zu retten etc.
ALLES, was auf den Namen der Tochter läuft, ist bis zum 18. Geburtstag unter der Fuchtel der Erziehungsberechtigten, also Deiner Ex. Wenn Du also absout nicht willst, dass die da rankommt, musst Du es wohl unter Deinem Namen machen. Dann kann man auch einen Vertrag zugunsten Dritter machen mit Übernahme zum 18. oder welchen Geburtstag auch immer. Kann man auch widerrufen kurz vorher. Wenn es absolut insolvenzsicher sein soll, dann geht das nur mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht auf Deine Tochter. Vorteil: es geht aus Deinem Geld raus, wenn die Insolvenz anliegt und bleibt unangetastet. Nachteil: kann nur gelöscht oder geändert werden, denn der Bezogene (Tochter) zustimmt und da hast Du dann bis 18. wieder die Ex im Boot.
Ich denke, da ist mal eine ordentliche Beratung notwendig...
Bei Banken muß Deine Ex immer mitunterschreiben. Dann mußt Du eine Bank finden, die es zulässt, dass man nur beide Eltern gleichzeitig verfügen können und nicht einzeln.
Verschiedene Vesicherer bieten Fonds an, die in diesem Fall zu empfehlen sind. Da kann die Mutter dann nicht dran. Wenn einer von Euch insolvent wird, wird immer geprüft ob geschenktes Geld nicht wieder zurückgeholt werden kann.
Hallo, lass dich von einer Bank beraten was du für Möglichkeiten hast.
Also ich hatte das gleich Problem.
Mein Sohn ist jetzt 5 und wohnt bei mir aber vor 1 Jahr war er bei seiner Mutter. So die Mutter darf das Geld des Kindes treuhänderisch verwalten bis zum 18. Lebensjahr.
So Mann weiß aber trotzdem nicht was die mit der Kohle vom Sparschwein macht....
Also hab ich bei meiner Bank ein Konto eröffnet mit Zielsparplan wo Monatlich ein Betrag drauf kommt. In deinem Fall is es so dass alles was auf dein Kind läuft deine Ex verwalten darf. D.h du hast keine Kontrolle mehr also muss es auf deinen Namen laufen (oder ihr ändert das Sorgerecht. Lass dich am besten für den richtigen Kontotypen bei deiner Bank beraten. Das mit der Insolvenz allerdings is ein ganz anderes Problem....das bleibt mit meiner Lösung weiterhin bestehen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. ;-)
Oder du kaufst ihr einen kleinen Barren Gold oder nen Krügerrand. Den kannst du verstecken.