gekündigt, zählt das Wochenende bei der Kündigungsfrist bei einer 5 Tage Woche mit?
mein AV begann am 04., Kündigung am 16. geschrieben und am 18. abgeholt. AG sagt bei einer 5 Tage Woche zählt das Wochenende nicht mit. Ich bin mir sicher das das Blödsinn ist.
4 Antworten
?? Wie meinst Du das genau? Wenn Du 5 TageWoche hast, 4 Wochen Kündigungsfrist, dann zahlst Du ab dem Tag die 4 Wochen runter.
Also z.B. Kündigung wird am 30.9. ausgesprochen, 1 Monat.. zum 1.11. bist Du wieder "frei"
Das muß dann aber aus einem Tarifvertrag hervorgehen. Individuell ist so eine Frist nicht zu vereinbaren.
Ich bin mir sicher das das Blödsinn ist.
Ich auch. Kündigungsfristen werden nach Kalendertagen gerechnet. .
Es ist egal wann die Kündigung geschrieben ist. Der Zugang ist entscheidend. Die Frist beginnt am folgenden Tag des Zuganges zu laufen.
Bei einer 5 Tage Woche zählt das Wochenende nicht mit.
Dies wird ohne Wochenende gerechnet.
Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma, da ist in den ersten 2 Wochen eine Kündigung von heute auf morgen möglich, steht so im AV.