Geistliches Wissen an Arbeitgeber weitergeben?
Hallo ,
mich beschäftigt die Frage ob ich von meinem Arbeitgeber gezwungen werden kann meine mir angeeigneten Fähigkeiten und mein geistliches Wissen weiter zu geben. z.B.: an einen anderen Kollegen welcher meine Position übernehmen soll.
Ich sehe es so das ich meine Arbeitskraft und das damit verbundene Wissen und handeln , welches ich mir über viele Jahre angeeignet habe, an meinen Arbeitgeber verkaufe in Form von monatlicher Vergütung.
Es ist sicherlich eine merkwürdige Frage aber ich bin über sinnvolle Aussagen dankbar.
Vielen Dank !
8 Antworten
Kenntnisse und Fähigkeiten, die du im Rahmen deiner Arbeit und an deinem Arbeitsplatz erworben hast, sind sicherlich nicht dein geistiges Eigentum. Dein Betrieb hat dir sicher zu Beginn eine Einarbeitung durch Kollegen gewährt und dir vielleicht auch mal eine Fortbildung bezahlt. Und er hat dir ein Gehalt bezahlt für deine Arbeit. Wenn du im Laufe deiner Tätigkeit deine Kompetenzen erweitert hast, dann hast du vielleicht auch mal eine Gehaltserhöhung bekommen. Für besondere Ideen und Verbesserungen haben viele Betriebe auch ein Prämiensystem.
Ich sehe also keinen Grund, dass du nun nochmal eine extra Vergütung bekommen sollst, wenn du dein Wissen an Kollegen weiter gibst. Was du machst, grenzt schon eher an Erpressung: "Wenn ich kein Geld kriege, verhalte ich mich unkollegial und lasse den Kollegen auf dem Trockenen sitzen."
Anders wäre es eventuell, wenn du auf Grund eigener Fortbildung (selbst finanziert und in der Freizeit) Kenntnisse erworben hast und diese dem Betrieb zur Verfügung stellst. Dann könntest du versuchen, mit dem Betrieb eine Vergütung in Form einer Gehaltserhöhung oder Prämie zu bekommen.
Die Fähigkeiten, die Du Dir im Dienst angeeignet hast, würde ich wie Patente ansehen. Sie gehören also dem Arbeitgeber. Deine persönliche Weiterbildung sehe ich anders.
Du mußt beim Einarbeiten Deines Nachfolgers allerdings nicht besondere Sorgfalt und Geduld zeigen.
Da gebe ich Dir voll Recht.
Der Unterschied zwischen geistig und geistlich wurde ja bereits erläutert. Nur dazu die Anmerkung, dass Wissen immer geistig ist - die Formulierung ist somit so etwas wie ein "weisser Schimmel".
Nun zur eigentlichen Frage: ja, kann er. Ganz einfach: der Arbeitgeber hat das Anordnungsrecht, er darf also bestimmen, welche Arbeit Du wie zu erledigen hast. (ggf. beschränkt durch arbeitsvertragliche Regelungen). Und wenn er nun anordnet, dass Du einen neuen Kollegen einzuarbeiten hast, wäre jede Weigerung eine Arbeitsverweigerung mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Dein geistliches Wissen ist das Wissen über Gott - das kannst Du selbst behalten. Du meinst vermutlich das geistige Wissen - und Erfindungen usw. sind normalerweise geistiges Eigentum des Arbeitgebers (steht im Arbeitsvertrag mit drin). Alles andere kannst Du normalerweise für Dich behalten - es wäre aber äußerst unfair, den neuen Kollegen so auflaufen zu lassen. Der kann nichts dafür, daß Du Streß mit Deinem Chef hast!
XDh Lg Bea
Genau darum geht es auch um Kniffe und Tricks im Beruf. Aber es ist ja viel lustiger sich über einen Schreibfehler lustig zu machen als etwas sinnvolles von sich zu geben.
Wie dem auch sei vielen Dank für die sinnvollen und eher weniger sinnvollen Antworten. Daran merkt man wer auf seinen Beruf was hält und sich damit identifiziert und stolz drauf ist oder wer nix davon hält.
Einen schönen Tag noch.
Das ist rechtlich vielleicht korrekt - aber äußerst unkollegial und niederträchtig!