Geistig Behinderte anleinen?
Es geht um eine geistig behinderte Frau, sie hat sehr, sehr starke Weglauftendenzen. Sie ist 27 und wohnt bei ihrem Betreuer. Sie ist auf dem Stand einer 3 jährigen. Das Gericht hat erlaubt sie im Bett zu fixieren aus medizinischen Gründen.
Besteht eine Möglichkeit dass das Gericht erlaubt sie anzuleinen oder festzuhalten, wenn sie weg will, denn es heißt ja immer Freiheitsberaubung.... Es kann doch nicht sein das sie immer weglaufen kann, nur weil es Freiheitsberaubung ist, wenn man sie festhält. Könnte das Gericht erlauben sie anzuleinen?
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8 Antworten
anleinen ist schon ziemlich krass. Es besteht die Möglichkeit, die Fenster zu sichern und die nach außen führende Tür zu verschließen, das sollte eigentlich reichen.
Eine Leine birgt zudem hohes Verletzungspotential (strangulieren). In Heimen kommt es schon vor, dass mit richterlicher Erlaubnis gefährdete Patienten an einen Stuhl fixiert werden, das ist m.E. menschenunwürdig egal wie es um die Person steht.
Ersteinmal kann das Gericht fast alles erlauben und verbieten, eigentlich alles. Also auch das. Du musst es nur gut argumentieren können und die Richter davon überzeugen. Dann können Sie dir darüber eine Erlaubniss geben.
MfG
Wie sicher bist du dir da?
Das mit dem Anleinen vergisst du am besten ganz schnell wieder das wirst du von keinem Richter eine Genehmigung bekommen, etwas anders ist es sie durch eine Verschlossenen Tür am weg laufen zu hindern. Einen im Bett zu fixieren ist einen Sache ihn an zu Leinen aber etwas völlig anders. Schon mal daran gedacht das so ein anleinen auch eine Massive Gefährdung bedeutet,
anzuleinen wohl nicht, aber festhalten darfst du sie schon
ist ja zu ihrem schutz
anleinen ist aber ein sehr sympathischer vorschlag
anleinen ?? das finde ich jetzt aber völlig übertrieben , kann ich mir nicht vorstellen .