Geistig Behinderte anleinen?

8 Antworten

anleinen ist schon ziemlich krass. Es besteht die Möglichkeit, die Fenster zu sichern und die nach außen führende Tür zu verschließen, das sollte eigentlich reichen.

Eine Leine birgt zudem hohes Verletzungspotential (strangulieren). In Heimen kommt es schon vor, dass mit richterlicher Erlaubnis gefährdete Patienten an einen Stuhl fixiert werden, das ist m.E. menschenunwürdig egal wie es um die Person steht.

Ersteinmal kann das Gericht fast alles erlauben und verbieten, eigentlich alles. Also auch das. Du musst es nur gut argumentieren können und die Richter davon überzeugen. Dann können Sie dir darüber eine Erlaubniss geben.

MfG

BennyX 
Beitragsersteller
 24.12.2013, 12:32

Wie sicher bist du dir da?

Das mit dem Anleinen vergisst du am besten ganz schnell wieder das wirst du von keinem Richter eine Genehmigung bekommen, etwas anders ist es sie durch eine Verschlossenen Tür am weg laufen zu hindern. Einen im Bett zu fixieren ist einen Sache ihn an zu Leinen aber etwas völlig anders. Schon mal daran gedacht das so ein anleinen auch eine Massive Gefährdung bedeutet,

anzuleinen wohl nicht, aber festhalten darfst du sie schon

ist ja zu ihrem schutz

anleinen ist aber ein sehr sympathischer vorschlag

anleinen ?? das finde ich jetzt aber völlig übertrieben , kann ich mir nicht vorstellen .