Beziehung zwischen einen Betreuer und einer Beschäftigte in einer WfBM erlaubt?
Hallo, weiss jemand ob es eine "Liebesbeziehung" zwischen einen Betreuerin (Angestellt in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Gruppenleiter z..b. M 38 Jahre) und einer Besachäftigten (z.b. 33 Jahre hat keine PPW, Geschäftstüchtig und lebt in einer eigenen Wohnung) erlaubt oder verboten ist. Denn es hat sich seit 2009 mit der Umsetzung von der Inklusion in der Werkstatt einiges verändert. Wir konnten das nicht genau klären in unserem SPZ (Sonderpädägoische Zustazausbildung) Kurs. Fragen: Was ergibt sich daraus es für Rechliche Konsequensen für den oder die Gruppenleiterin Was ergibt sich daraus für Arbeitsrechliche Konsequensen für GL_in Was für Rechtliche und Arbeitsrechtliche hat der oder die Beschäftigter Für euer Anworten Danke ich im Vorraus
2 Antworten
HAT KEINE ZUKUNFT - und ist nicht rechtmäßig -
das was@ skyfly hier angibt.....ER will das erlauben ? ****diese Aussage ist sehr gewagt -** für mich auch das ist nicht erlaubt** unddas gibt nur** Probleme** Es ist erlaubt, so lange die Beziehung keinerlei sexuelle Komponenten hat (also nicht mehr als flüchtige Küsse). Alles andere findet das Strafgesetzbuch nicht so lustig: http://dejure.org/gesetze/StGB/174c.html
flüchtige Küsse ?
Es ist erlaubt, so lange die Beziehung keinerlei sexuelle Komponenten hat (also nicht mehr als flüchtige Küsse). Alles andere findet das Strafgesetzbuch nicht so lustig: http://dejure.org/gesetze/StGB/174c.html
Die Konsequenzen wären die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer Verurteilung ein Berufsverbot für mindestens 3 Jahre und je nach Schwere des Vergehens wenigstens eine Bewährungsstrafe.
Abgesehen davon wäre sowas alles andere als das, was Menschen in ihrer Ausbildung so lernen, wenn sie einen entsprechenden Beruf ergreifen.