Wie lange müsste man krank sein um entlassen zu werden beim 2. Arbeitsmarkt?

3 Antworten

Menschen mit einem anerkannten GdB genießen einen besonderen Kündigungsschutz - sprich bei einer geplanten Kündigung eines Person dieses Personenkreise muss im Vohinein das Integrationsamt angehört werden.

https://www.bih.de/integrationsaemter/

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Menschen wie auch gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Erst wenn das Integrations- und Inklusionsamt zugestimmt hat, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären.

Ab einem bestimmten Grad der Behinderung kann nicht ohne weiteres gekündigt werden. Da gibt es Stellen die ein Mitspracherecht haben.

Und auch sonst ist es nicht einfach jemanden Krankheitsbedingt kündigen zu können.

bloß ärgerlich aber machen könnse nix. der Aufwand :( lohnt nicht...