Kann man eine Behinderte Person anzeigen wegen Straftaten?
Ich bin schon seit längerem mit einem Konflikt mit einer Behinderten Person obwohl sie gesund ist. Sie weiß wo ich wohne, und beschädigt das Auto oder macht Schmierungen mit Dreck, Essen, Kot usw. Nun da die Person behindert ist, und auch eine Morddrohung gemacht hat. Was kann die Staatsanwaltschaft dagegen machen ? Wird die Klage nicht zulässig auf ihrer 100% Schwerbehinderung
7 Antworten
Eine körperliche Behinderung schränkt nicht die Schuldfähigkeit ein.
Falls die Behinderung jedoch den Geist betrifft, kann durchaus eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen werden.
Grundsätzlich wird die Anzeige aufgenommen und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt.
Natürlich kann man das. Nur weil jemand schwerbehindert ist, ist das kein Freibrief dafür, das er Straftaten begehen kann. Ob und in welchem Masse er schuldfähig ist, stellt dann ein Gericht mittels Gutachter fest.
Für angrichtete Schäden ist ein volljähriger Schwerbehindeter zivilrechtlich natürlich auch voll haftbar.
einstig geistig total behinderte Menschen können auf grund der fehlenden Einsicht nicht deleiktfähig sein. Da haftet dann aber die gesetzlich bestellte Aufsichtsperson.
Ich bezweifle, dass jemand wegen zivilrechtlicher Haftung ins Gefängnis muss. :-)
Schon klar. Aber wenn im ersten Satz von der Deliktfähigkeit gesprochen wird und anschließend von einer Haftung eines Dritten, kann man mE schon mal hinterfragen, wie genau das gemeint ist ;-)
Nein, Straftaten können imme rnur dem Täter angelastet werden, aber für Schäden kann man ihn zivilrechtlich haftbar machen.
In welchem ersten Satz habe ich das geschrieben? Ganz klare Unterteilung im Absatz zwischen schuldhafter Handlung im Sinne des Strafrechtes, und Deliktfähigkeit im Sinne des Zivilrechtes.
Ich zitiere gerne noch einmal die beiden unmittelbar aufeinander folgenden Sätze:
einstig geistig total behinderte Menschen können auf grund der fehlenden Einsicht nicht deleiktfähig sein. Da haftet dann aber die gesetzlich bestellte Aufsichtsperson.
Meine Frage zielte nur darauf ab, ein evtl. Missverständnis aufzuklären, bevor es entsteht. Für einen juristisch Unvorbelasteten könnte dies missverständlich sein, als würde ein Dritter die Strafe für den strafunfähigen Menschen zahlen/absitzen müssen.
Wenn die Behinderte Person endmündigt wurde, dann wird es schwierig. Weil man sie schwerer, für ihre Taten strafen kann.
Ansonsten ist der Behinderte gleich strafbar, wie jeder andere Mensch auch.
Entmündigt wird in Deutschland niemand mehr.
kommt auf die behinderung an. bei ner körperlichen behinderung kann sie trotzdem angeklagt werden. gesetze gelten schließlich für jeden. bei ner geistigen behinderung ises ggf. schwerer, da müsste man vermutlich nachweisen, dass die person weiß was sie tut...straffrei is des vermutlich dann auch nicht, aber zumindest strafmindernt.
wäre jetzt meine einschätzung
Klar
Wenn die person eine gefahr darstellt kann sie eingewiesen werden
Und für sachbeschädigungen müssen auch geistig behinderte aufkommen
Willst du damit sagen, dass der Betreuer für Straftaten des Betreuten ins Gefängnis gehen können?