Behindertengerechte Wohnung bei Multiple Sklerose, bei Grundsicherung, Kostenübernahme Sozialamt?
Ich bin 59 Jahre alt, erhalte Grundsicherung, bin an Multiple Sklerose erkrankt. Meine Wohnung in Köln ist nach Mieterhöhung zu teuer, um 110 €, nun soll ich eine neue finden über das Wohnungsamt. Ich habe das ärztliche Attest und die Befunde, das ich eine behindertengerechte Wohnung benötige, da ich bei den Krankheitsschüben in der Wohnung den Rollstuhl nutzen muss. Muss das Sozialamt meine derzeitigen Wohnungskosten übernehmen, bis ich eine neue Wohnung habe, was in Köln eher unwarscheinlich ist, Wartezeit 10 Jahre... Wie gehe ich vor, wer hat ähnliche Erfahrungengemacht und kann helfen?? Danke!!
4 Antworten
Für die behindertengerechte Wohnung bzw. einen evtl.notwendigen Umbau wäre meines Wissens deine KK - und nicht das Sozialamt zuständig.
Ist dem Sozialamt denn bekannt das du auf den Rollstuhl angewiesen bist, wenn ja, wurde da schon ein höhere Bedarf an Wohnfläche berücksichtigt ?
Denn dann stünden dir ja logischerweise auch höhere angemessene Kosten für die Wohnung zu, außerdem wäre zu prüfen ob dir wegen deiner Erkrankung überhaupt ein Umzug zugemutet werden kann.
Das würde ich also erst einmal klären bzw.klären lassen, notfalls von einem Fachanwalt für Sozialrecht, Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen und dann einen Anwalt suchen, der Schein sollte nicht mehr als 10 € - 20 € kosten.
Um 110€ zu teuer? Das klingt mir ein wenig nach unbegründeter Mieterhöhung bzw. zu hoher Mieterhöhung.
Ich würde mir vor Ort Hilfe suchen, es gibt zahlreiche Vereine etc die sich mit den Ämtern auskennen.
Bei Dir stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Dir überhaupt ein Umzug zuzumuten ist:
https://mein-hartz4-anwalt.de/jobcenter-umzug-unzuzumutbar/
Nach Kriterien, die in den Richtlinien der Kommunen für die Unterkunftskosten oder von den Sozialgerichten entwickelt wurden, kann ein Umzug unzumutbar sein, wenn:
Sie nachweislich (innerhalb der gesetzten Frist) keine angemessene Wohnung finden konnten
Sie schwer krank, behindert, pflegebedürftig oder psychisch krank sind
Und im Hinblick auf Deine Erkrankung dürfte Dir vermutlich kein Umzug zuzumuten sein.
Wende dich an das Versorgungamt ! Für die behindertengerechte Ausstattung gibts es anderen Töpfe.
Und wegen der Mieterhöhung an einen Anwalt.