Nach Ordnungswidrigkeit festhalten? Erlaubt?

9 Antworten

Du darfst die Jugendlichen wenn du sie akut erwischst wie sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen solange festhalten, bis die Beamten eintreffen.

Soweit ich weiß darfst du die Festhalten bis die Polizei eintrifft

Die vorläufige Festnahme wegen einer Ordnungswidrigkeit ist unzulässig nach § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG; das gilt auch für Polizeibeamte. § 127 Abs. 1 der StPO als Grundlage der Jedermann-Festnahme ist daher im Gegensatz zu vielen anderen strafprozessrechtlichen Vorschriften im Bußgeldverfahren nicht anwendbar.

Du darfst die Jugendlichen aber auch nicht zur Identitätsfeststellung festhalten, denn das ist wiederum nur der Polizei vorbehalten (§ 163b Abs. 1 StPO). Dir bleibt daher nicht viel übrig, abgesehen von Fotografieren und die Polizei zu bitten, öfter mal nach dem Rechten zu sehen.

Mach ein Foto und zwige sie an. Zweiter Schritt: Unterlassungsklage. Wenn sie erwischt werden (wieder Foto machen), müssen sie zahlen. In Extremfällen kann ein Sicherheitsdienst engagiert werden - den musst du aber selber zahlen und der kostet ein paar Euro^^