Nach Ordnungswidrigkeit festhalten? Erlaubt?
Hallo,
ich habe seit einigen Wochen das Problem, dass sich Jugendliche in der Nacht vor meinem schlafzimmerfenster erleichtern. Dieses Nacht auch noch lautstark.
Ich habe keine Lust mehr das einfach zu akzeptieren. Darf ich diese Leute festhalten, um entweder das Ordnungsamt/Polizei zu rufen oder um die Personalien festzuhalten? Auf welcher Grundlage darf ich das machen? Denn wenn ich diese Typen nicht festhalte, habe ich im Grunde gar keine Chance, eine Anzeige etc. auszusprechen, weil diese dann gegen unbekannte wäre. Ich habe aber natürlich auch keine Lust eine Gegenklage zu erhalten wegen Freiheitsberaubung oder ähnlichen...
Über Hilfe freue ich mich sehr. Bleibt in Zukunft nur noch "Gates Cummunities" übrig, um sich vor solchen Typen zu schützen, schade!
9 Antworten
Du darfst die Jugendlichen wenn du sie akut erwischst wie sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen solange festhalten, bis die Beamten eintreffen.
Jeder Bürger darf einen Täter festnehmen.
http://www.abendblatt.de/incoming/article1598949/Jeder-Buerger-darf-einen-Taeter-festnehmen.html
Soweit ich weiß darfst du die Festhalten bis die Polizei eintrifft
Die vorläufige Festnahme wegen einer Ordnungswidrigkeit ist unzulässig nach § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG; das gilt auch für Polizeibeamte. § 127 Abs. 1 der StPO als Grundlage der Jedermann-Festnahme ist daher im Gegensatz zu vielen anderen strafprozessrechtlichen Vorschriften im Bußgeldverfahren nicht anwendbar.
Du darfst die Jugendlichen aber auch nicht zur Identitätsfeststellung festhalten, denn das ist wiederum nur der Polizei vorbehalten (§ 163b Abs. 1 StPO). Dir bleibt daher nicht viel übrig, abgesehen von Fotografieren und die Polizei zu bitten, öfter mal nach dem Rechten zu sehen.
Mach ein Foto und zwige sie an. Zweiter Schritt: Unterlassungsklage. Wenn sie erwischt werden (wieder Foto machen), müssen sie zahlen. In Extremfällen kann ein Sicherheitsdienst engagiert werden - den musst du aber selber zahlen und der kostet ein paar Euro^^