Gehwegüberfahrt- Was sind die Konsequezen?

3 Antworten

Also Rechte wie Wegerecht, Leitungsrecht... erlischen nicht, da sie mit im Grundbuch stehen und mit den Grundstücken die sie betreffen rechtlich verankert sind.Zu deinen anderen Schilderungen ist mir nur unklar:War es ein Gehweg neben der Straße oder ein Grasstreifen...Ist aber auch egal.Deine Kanalleute haben die Situation geändert und eigentlich ist es ganz einfach:War ein Gehweg (Gepflastert, bituminös oder sonst wie ) da, dann muss der auf deine Kosten nach beendigung der Maßnahme wieder hergestellt werden.Aber in der Bauzeit hast du auch die Pflicht die Sicherheit auf diesem Weg herzustellen, so daß Nutzer keinen Schaden nehmen.Nimm Rücksprache mit dem Amt, das dir die Auflagen erteilt hat, schildere die neue Situation und mach das mit denen aus, die wissen was sie wollen, die Leute hier können nur vermuten....

BerlinerBub85 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 10:11

Danke für die Antwort.

Also bevor alle angefangen haben sah es wie folgt aus. Zwischen der Straße und der Grundstücksgrenze (Zaun) Grasoberfläche (breite ca 1,5m) Gehwegplatten (ca. 1m)  und zwischen den Gehwegplatten und dem Grundstückszaun war wieder eine Grasoberfläche (0,5-1m)!

Und jetzt ist halt durch die einzelen Betriebe und eine Wasserschaden alles aus Sand, Kies und ein wenig Betonrecycling!

Sorry, ich verstehe es nicht! Als hinterliegendes Grundstück hast du ein Geh- und Fahrrecht über fremdes ( städtisches? ) Grundstück um an dein Haus fahren zu können? Du bist Bauherr und hast Bauauflagen von der Stadt zu erfüllen? Diese werden bei der Bauabnahme und durch regelmäßige Kontrollfahrten des städtischen Betriebshofes im Zuge der Verkehrssicherheit überprüft.  Gefährdest du die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kann es zur Anzeige kommen. Erfüllst du die Auflagen nicht, kann es zum Erlöschen des Überfahrtsrechtes kommen ( je nach Situation vor Ort). 

Bist du Auftraggeber dieser ganzen Bauarbeiten, dann musst du auch den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Dort wo eine Grasnarbe aufgenommen wird, war wohl kaum ein Gehweg. 

BerlinerBub85 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 05:15

Es sind zwei Grundstücke ein vorne und eins hinten! Ich habe ein Geh-Fahr und leitugnsrecht um auf mein Grundstcük zukommen. Das vordere gehört nicht der Stadt sondern irgendjemand! So, nach der Grundstücksgrenze zur Straße kommt ein 0,5 m breiter Streifen Wiese dann ein 1m gehwegplatte und dann nochmal 1,5-2m Wiese. Dann kommt der Bordstein und dann die Kopfsteinpflasterstraße! Jetzt benötige ich ja eh eine Auffahrt im Bereich des Geh-,Fahr und Leitungsrecht. In dem Bereich wo die Auffahrt sein soll, haben mittlerweile die Wasserbetriebe und die Stromnetzfirma rum gebuddelt. Somit ist das Stück, ca 3x3 m , vor dem Grundstück und vor meiner Grundstückseinfahrt bereits total aufgefühlt und ein Gehweg ist auch nicht mehr da. 

Den ursprünglichen Zustand werde ich eh nicht wieder herstellen da vorher da keine Auffahrt war jetz aber eine sein muss, sonst komm ich ja nicht mit meinem Auto aufs Grundstück. 

Und jetzt ist meine Frage, da ja da eh nur noch Sand und Kies usw. Ist, was jetzt meine Auffahrr darstellt.  soll ich da trotzdem eine Schicht Bitumen drauf machen ? Ich bin der Meinung das das totaler Unsinn ist! Warum soll ich ein Straße voller Sand schützen! Vorher hätte ich es verstanden mit der Grasnarbe und der Gehwegplatten aber jetzt da eh schon alles weg ist!

So ich hoffe das ist verständlicher! Und das einzige was jetzt ist das die Fußgänger über eine Sandhaufen laufen müssen und nicht über eine Schicht Bitumen. Aber wir reden hier auch von max. 10 Fußgänger am Tag da dies eine Einbahnstraße ist und das ziemlich am Ende! 

kabbes69  26.04.2017, 22:16
@BerlinerBub85

:) zumindest etwas. Ich unterstelle jetzt mal, dass du deine Einfahrt irgendwann in naher Zukunft befestigst und den Sandhaufen noch beseitigst? 

Rein rechtlich ist die Stadt vermutlich verantwortlich für den Gehweg ( die 1m Gehwegplatte). Sprich wenn einer der 10 Fußgänger sich dort verletzt, ein Auto sich einen Reifen platt fährt oder ähnliches und die Stadt verklagt, wird sie versuchen diese Klage an dich als Verursacher "abzutreten" . Die haben offenbar ja alle wegen deiner Erschließung gebuddelt. Irgendjemand, das könnten auch der Stromversorger oder die Wasserbetriebe sein, muss zumindest den Gehweg wieder gefahrenfrei gestalten. Hier kommt es auf deine Verträge mit den Versorgern an. 

Ebenso musst du verhindern, dass beim nächsten Starkregen eine Fläche, die nicht dein Eigentum ist, zusandet. Wenn etwas geschieht, werden alle versuchen sich erstmal an dir als Verursacher und Auftraggeber schadlos zu halten.  Es wird für dich eine Kosten/Risikoabwägung bleiben, diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen. 

Da müssen zuerst einmal die einzelnen Eigentumsverhältnisse geklärt werden und was hier eigentlich versiegelt werden darf und was nicht. Weiterhin muss geklärt werden, wer welche Kanalgebühren übernimmt, von dem Regenwasser das gefasst werden muss und in den Kanal eingeleitet werden muss. Wenn das Stadt, Land, Gemeinde, einzelne private Eigentümer mit im Spiel sind, wird das schwierig, weil keiner die Kosten übernehmen möchte für DEINEN Weg.

Es wäre sicher sinnvoll gewesen, sich vor Beginn der Arbeiten mit den einzelnen Eigentümer und Versorgern in Verbindung zu setzen!