Polizei Schlüssel einziehen von Motorrad?
Abend, ich hätte nur eine Interessensfrage, kein akutes Thema.
Angenommen ich fahre mit meinem Motorrad und werde, weil ich zu schnell unterwegs war, angehalten von einer Streife. Die Beamten fordern mich auf den Motor abzustellen, so weit so gut. Aber dürfen mich die Beamten auffordern ihnen den Schlüssel zu überreichen?
Das ist ja mein Eigentum, ich könnte ja auf meinem Schlüsselbund Nackbilder oder sonstige private Dinge hängen lassen. (Rein hypothetisch logischerweise)
Wie steht da die rechtliche Lage?
lg
8 Antworten
Sie dürfen die Schlüssel wegnehmen, wenn Verdacht besteht, dass du das Motorrad nicht mehr führen könntest oder halt abhauen möchtest.
Es ist also nicht erlaubt einfach zu sagen Schlüssel her.
Naja dass sie mich auffordern den Motor auszulassen macht sinn. Aber der Schlüssel ist immernoch mein Eigentum.
Dürfen sie? Hast du dazufällig einen Link oder einen Paragrafen bei Hand?
Interessant was manche so an ihre Schlüsselsammlung hängen wollen. Nacktbilder... Interessant...
Nun denn: Wie schon geschrieben kann - aus welchen Gründen auch immer - die Weiterfahrt verhindert werden. Das geht am einfachsten mit dem Sicherstellen der Schlüssel.
Da wir den exakten Verlauf von deinem Fall nicht kennen einfach mal ein Link. Da wurde so einiges durchgespielt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=31&t=216459&start=30
Hallo Anton,
das hat mit Eigentum überhaupt nichts zu tun und natürlich kann einem zur "Gefahrenabwehr" der Schlüssel abgenommen und somit das Weiterfahren verhindert werden.
In "schweren Fällen" kann sogar das Motorrad zur "Beweissicherung" abgenommen / sichergestellt / eingezogen / beschlagnahmt werden.
Viele Grüße
Michael
De Schlüssel verlangen die Beamten nur dann, wenn es erforderlich ist, eine Gefahr abzuwehren (um z.B. die beabsichtigte Weiterfahrt eines Betrunkenen zu verhindern). Die Rechtsgrundlage findet man im Polizeigesetz des betreffenden Bundeslandes unter Beschlagnahme.
das Einzige was sie dir abnehmen können, sind jene Dinge, die vom Amtswegen her ausgestellt wurden, also Führerschein und die Kennzeichentafeln.
Der Rest ist Eigentum.
Ich weiß ja nicht, ob das bei euch in Österreich anders ist und ich glaube es auch nicht.
Bei uns in Deutschland kann einem aber ganz sicher zur "Gefahrenabwehr" der Schlüssel abgenommen und somit die Weiterfahrt verhindert werden.
Und wenn es "erforderlich" ist, kann einem zur "Beweissicherung" sogar das ganze Motorrad abgenommen werden.
Gruß Michael
Und wenn der aus dem Verkehr gezogene Besoffene oder aus sonstigen Gründen plötzlich führerscheinlose eine andere Person beauftragt das Fahrzeug weiterzufahren?! Der müsste den Schlüssel dann von der Polizei holen, oder wie?!
Hierzulande und soweit ich weiß (habe meinen B in Deutschland gemacht) , muss der Schlüssel ohnehin im Zündschloss stecken, damit das Fahrzeug überhaupt als in Betrieb genommen gilt.
Das bedeutet dass sie einen nach der Führerscheinabnahme dabei erwischen müssen, dass man das Fahrzeug in Betrieb nimmt.
Natürlich werden es einige Polizisten so handhaben mit der illegalen Schlüsselabnahme, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wo kein Kläger da kein Richter? Wen sollte man wegen was verklagen können?
Die "Schlüsselabnahme" ist vollkommen legal, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.
Wäre es nicht legal, dass der Schlüssel abgenommen wird, dann würden sicher nicht sogar die Medien über solche Fälle berichten:
- http://www.pnp.de/polizei/2759049_Trunkenheitsfahrt-verhindert.html
- https://www.wochenblatt.de/news-stream/regensburg/artikel/74343/polizei-kann-trunkenheitsfahrt-verhindern
Wenn einem Betrunkenen die Schlüssel weggenommen werden, somit eine Trunkenheitsfahrt verhindert wird und für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gesorgt wird, dann ist der kleine Aufwand den Schlüssel bei der Polizei abholen zu müssen ja wohl zu verschmerzen.
Das dürften sogar die Betrunkenen so sehen und es ist ihnen wohl lieber, dass man ihnen "nur" den Schlüssel abgenommen hat und sie dadurch ihren Führerschein behalten durften.
Warum du das als wahrscheinlich Nüchterner anders siehst, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Gruß Michael
Es wäre logischerweise eine Fremd- und Selbstgefährdung oder nicht Führen eines Fahrzeug etc.
Das heißt also wenn ich mich weigere, ist das vollkommen in Ordnung?
Logisch, die Kennzeichen und den Führerschein könne sie ja haben, trotzdem kann ich das Motorrad dann noch zumindest nach Hause schieben bzw. auf einer nicht öffentlichen Verkehrsflächen (abgeschrankter Feldweg etc.) heimfahren.
auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen kannst du dein Moped schieben, aber nicht fahren.
Es wäre logischerweise eine Fremd- und Selbstgefährdung oder nicht Führen eines Fahrzeug etc.